Familienkasse in Berlin - Wichtige Anlaufstelle für Eltern - die Familienkasse : Auf dieser Seite finden Sie die Adressen und Telefonnummern der Familienkassen in Berlin und Brandenburg.

Für Familien: Die Familienkasse Berlin
Foto © godfer
In Berlin gibt es derzeit drei Familienkassen:

- Familienkasse in Berlin Mitte
Zuständig für die Stadtteile: Kreuzberg / Friedrichshain, Mitte (Tiergarten, Wedding), Lichtenberg / Hohenschönhausen, Marzahn-Hellersdorf

- Familienkasse Berlin Nord
Diese Familienkasse ist für die Stadtteile Berlin Spandau, Reinickendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, sowie Pankow (Prenzlauer Berg - Weißensee inkl. Blankenfelde, Buch, Französisch-Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh.) zuständig.

- Familienkasse Berlin Süd
An diese Familienkasse können sich die Bürger aus den Stadtbezirken bzw. Stadtteilen Treptow-Köpenick, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf wenden.

Die Adressen der Berliner Familienkassen und weitere Informationen:
Familienkasse in Berlin Mitte Charlottenstr. 90,
10969 Berlin
Tel: 01801 / 546337
Mehr Infos über die
Familienkasse in Berlin Mitte
Familienkasse Berlin Nord Charlottenstr. 90,
10969 Berlin
Tel: 01801 / 546337
Mehr Infos über die
Familienkasse Berlin Nord
Familienkassen Berlin Süd Silbersteinst. 30-34,
12051 Berlin
Tel: 01801 / 546337
Mehr Infos über die
Familienkasse Berlin Süd
Familienkasse am Telefon: Telefonische Beratung erhalten Sie unter der bundesweit gültigen
Rufnummer 0 18 01 - 54 63 37
(3,9 Ct / min aus dem dt. Festnetz) der Agentur für Arbeit.
Die Adressen und Telefonnummern der Familienkassen in Brandenburg : Im Land Brandenburg gibt es derzeit 4 Standorte für Familienkassen:
Familienkasse in Cottbus: Thiemstr. 135,
03048 Cottbus
Familienkasse in Frankfurt / Oder Heilbronner Str. 24,
15230 Frankfurt/Oder
Familienkasse in Neuruppin Trenckmannstr. 15,
16816 Neuruppin
Familienkassen in Potsdam Schlaatzweg 1,
14473 Potsdam
Allgemeine Informationen über die Familienkassen: / Kindergeldkasse Berlin Alle Eltern werden im Zuge ihres jungen Elternglücks und später während der Ausbildung Ihrer Kinder zwangsläufig mit der so genannten Familienkasse zu tun haben. Hinter dem Begriff "Familienkasse" steckt letztendlich eine Behörde, die alle familienpolitischen finanziellen Leistungen bearbeitet. Sehr häufig bringt man die Familienkasse in Verbindung mit dem Kindergeld. Denn dies ist die primäre Aufgabe dieser Behörde, die früher unter dem Namen "Kindergeldkasse" bekannt war. Im Rahmen der organisatorischen und strukturellen Neugestaltung der Familienpolitik der Bundesregierung, ist die Familienkasse zu einem zentralen Element der aktiven Unterstützung von Familien geworden. Ihre Aufgaben reichen durchaus weiter als nur für das Referenzgebiet Kindergeld.

Die jeweils ansässigen Familienkassen unterstützen Sie auch bei der Antragsstellung des
neu eingeführten Kinderzuschlages. Den Kinderzuschlag können Eltern zusätzlich zum Kindergeld beantragen, wenn ihr Einkommen ohne Kinder für ihren eigenen Unterhalt ausreichend wäre, mit Kind oder Kindern jedoch nicht genügt um die Familie angemessen zu versorgen. Die maximale Höhe liegt bei 140,- € monatlich. Damit möchte die Bundesregierung Kinderarmut von jungen Menschen unter 25 Jahren vorbeugen. Die Höhe des Ihnen eventuell zustehenden Kinderzuschlags können Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit Hilfe eines Kinderzugschlagrechners in Erfahrung bringen.

Alle Eltern, die einen Anspruch auf Kindergeld haben, können diesen ebenfalls bei der zuständigen Familienkasse Ihrer Gemeinde eineichen. Der Antrag auf Kindergeld muss immer schriftlich erfolgen. Die Familienkasse bearbeitet die Anträge, erteilt Ihnen einen Bescheid und zahlt schließlich auch die gewährten Summen aus. Für das erste, zweite und dritte Kind sind 154,- € pro Monat möglich, für jedes weitere 179,- €. Dies wird rückwirkend nach Antragsstellung für maximal drei Monate gewährt, also warten Sie nicht zu lange nach der Geburt Ihres Kindes, um den Antrag abzugeben.

Wem sind die Familienkassen in Berlin unterstellt? Die Familienkassen sind immer der Agentur für Arbeit unterstellt, befinden sich jedoch nicht immer an selbiger Stelle. Suchen Sie für Ihren Wohnort die zuständige Familienkasse, so können Sie dies bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit, aus dem Telefonbuch oder per Internet auf der Homepage Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit erfahren. Telefonische Beratung erhalten Sie unter der bundesweit gültigen Rufnummer 0 18 01 - 54 63 37 (3,9 Ct / min aus dem dt. Festnetz) der Agentur für Arbeit.
Eine persönliche Beratung ist natürlich jederzeit unter vorheriger Terminabsprache bei Ihrer zuständigen Familienkasse möglich. Durch die Umstrukturierung vieler Gemeinden sind häufig Familienkassen zusammengelegt worden. Mitunter müssen Sie längere Anfahrtswege in Kauf nehmen. Erkundigen Sie sich am besten vorher nach den Öffnungszeiten, die können mit unter sehr unterschiedlich ausfallen.

Was Sie über das Elterngeld wissen sollten ...
 
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