Kindergeld - Unter welchen Bedingungen wird gezahlt? :
Wie hoch ist das Kindergeld?
Das Kindergeld in Deutschland beträgt für das erste, zweite und dritte Kind je 154,- € und für
Wer hat Anspruch darauf?
Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich alle in Deutschland lebenden Kinder von der Geburt an bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Das Kindergeld wird in erster Linie zur unterstützenden Sicherung des Lebensunterhaltes der Kinder gezahlt. Das bedeutet, nicht nur die Eltern des Kindes sind bezugsberechtigt, sondern vielmehr derjenige, in dessen Haushalt das Kind lebt. Dies können sowohl Adoptiveltern, Stiefeltern, Groß- oder Pflegeeltern sein. Das Kindergeld wird nur einmalig pro Monat gezahlt. Bei getrennt lebenden Paaren hat also der Elternteil Bezugsberechtigung, der vorrangig mit der Betreuung des Kindes betraut ist. Geschieht dies zu gleichen Teilen, erhält derjenige das Kindergeld, der den höheren finanziellen Aufwand von beiden hat.
Wo und wie wird Kindergeld beantragt?
Kindergeld ( Nicht zu verwechseln mit dem Elterngeld! )wird bei der zuständigen Familienkasse Ihrer Gemeinde oder Ihres Bezirkes beantragt. Dies muss in jedem Falle schriftlich per Antrag erfolgen. Anträge können sie kostenlos bei der Bundesagentur für Arbeit herunterladen. Der Antrag auf Kindergeld kann erst nach der Geburt Ihres Kindes eingereicht werden. Die Beträge werden dann rückwirkend für jeden Monat gezahlt, in dem Sie Anspruch darauf hatten.
Wie lange gibt es Kindergeld?
Kindergeld wird von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Vorausgesetzt sie haben es beantragt. Bis dahin wird Kindergeld vom Einkommen unabhängig gezahlt. Ab dem 19. Lebensjahr müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit weiterhin von der Familienkasse der Betrag gewährt wird.
Voraussetzungen ab dem 19. Lebensjahr
Grundvoraussetzung, dass Ihr Kind nach dem vollendeten 18. Lebensjahr weiterhin Kindergeld beziehen darf, ist: Das eigene Einkommen des Kindes darf den Betrag in Höhe von 7680,- € brutto nicht übersteigen.
Befindet sich Ihr Kind in der Ausbildung, wird bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Kindergeld gezahlt. Für ein Kind ohne Ausbildungsplatz und ohne qualifizierten Abschluss steht Ihnen der Betrag ebenfalls bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zu. Ist Ihr Kind arbeitssuchend gemeldet, wird bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gezahlt.
Absolviert Ihr Kind zwei Ausbildungen, so besteht auch im Zeitraum zwischen den Ausbildungen Anspruch auf Kindergeld, solang dieser vier volle Kalendermonate nicht überschreitet.
Die Familienkasse wird die Zahlungen einstellen, sobald ein Wehr- oder Zivildienst geleistet wird. Bei freiwilligen Sozialen Jahren wird jedoch weiterhin das Kindergeld ausgezahlt.
Für ein Kind mit einer Behinderung kann sogar über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld beantragt werden, wenn es allein nicht in der Lage ist, seinen Unterhalt zu bestreiten.
Neuerungen:
Die Bundesregierung hat für den Jahresbeginn 2009 eine Erhöhung des Kindergeldes beschlossen. Die Entscheidung wie hoch diese letztendlich ausfallen wird, wird allerdings erst im Herbst 2008 fallen.