Hundesteuer in Berlin

Text: © R. Höpfner / Letzte Aktualisierung: 16.01.2024

Hundesteuer in Berlin
Informationen über die Hundesteuer in Berlin - Symbolbild: © Anna Goroshnikova

Fakten zur Hundesteuer in Berlin

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Hundesteuer in Berlin sowie die Geschichte der Hundesteuer.

Wo und wann den Hund in Berlin anmelden?

Der Hund muss innerhalb eines Monats nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug nach Berlin beim für den Halter zuständigen Wohnsitzfinanzamt angemeldet werden. Das entsprechende Formular können Sie sich auch im Internet ausdrucken und dem Finanzamt zuschicken.
Seit 2024 muss der Hund beim zentralen Register für Hunde angemeldet werden. Die Meldung beim Finanzamt erfolgt dann automatisch!

Wo bekomme ich die Hundesteuermarke in Berlin?

Melden Sie den Hund persönlich beim Finanzamt an erhalten Sie die Hundesteuermarke dort. Erfolgt die Anmeldung per Post oder E-Mail wird diese zugeschickt.

Hinweis: Seit 2024 müssen Hunde in Berlin keine Hundesteuermarke tragen. Diese wurden abgeschafft.

Wieviel Hundesteuer muss man in Berlin zahlen?

Nach dem Berliner Hundesteuergesetz muss Hundesteuer zahlen, wer "zu Zwecken der privaten Lebensführung" in Berlin einen Hund hält.
Die Steuer beträgt für den ersten Hund 120 € im Jahr, und für jeden weiteren Hund 180 € im Jahr.
(Alle Angaben ohne Gewähr!)

Geschichte der Hundesteuer

Ein Collie tobt durch einen Park
Hundebesitzer müssen Hundesteuern zahlen
Foto © Daniel Collet

Mancher Hundebesitzer fragt sich, warum muss man Hundesteuer in Berlin bezahlen aber für Katzen, Kanarienvögel oder ähnliches Getier keine Steuern. Wir sind der Sache auf den Grund gegangen: Die Hundesteuer in Berlin basiert auf einer Abgaberegelung, die es schon im frühen Mittelalter gab. Damals verwendete man ganze Rudel von Hunden, um bei der Jagd das Wild aufzustöbern. Diese Hunde jedoch wurden nicht von den Jagdherren und Rittern alleine gehalten. Vielmehr war es Amtsträgern auferlegt für die Aufzucht und Haltung eines sogenannten "Hetzhundes" zu sorgen. Der Lehensdienst ging so weit, dass Bauern ihre Hunde den Lehnsherren sogar zur Jagd zur Verfügung stellen mussten.

Wer sich oder seinen Hund von diesem Jagdfrohndienst befreien wollte, musste eine Ablösezahlung in Form von Kornabgaben an den Lehensgeber zahlen. Diese Form der Steuer, auch "Bede" oder "Hundskorn" genannt, findet eine erste Erwähnung in einem lateinischen Text aus dem Jahr 1211. Dieser belegt einen Rechtsstreit mit einem Ritter, in dem neben den Zahlungen des Zehnten unter anderem auch die Zahlung des "huntkorn" genannt wird. Da das Korn zu Hundefutter verbacken wurde und wiederum der Aufzucht der Jagdhunde zugute kam, wurde lange Zeit von einer Zahlung in finanzieller Form abgesehen. Diese Möglichkeit gab es erst später.

In einem Auszug aus dem Landbuch eines alten Herzogtums wird 1486 ein Bogislav X: erwähnt. Dieser erklärt darin, dass der Universität die Abrichtung von Bede und Hundskorn verbleiben, also die Zahlung erlassen werden solle. Fürst Bismarck von Preußen erhob als erster eine kommunale Hundesteuer und führte Hundemarken ein. Das Ziel war, den Bestand der Hunde und somit eine Ausbreitung von Tollwut und anderen Seuchen kontrollieren zu können.

Um 1810 wurde die Hundesteuer in Preußen zur Luxussteuer erklärt: Wer in der Lage sei, sich nebenbei noch einen Hund zu halten, solle auch in der Lage sein, für diesen Luxus eine Abgabe an den Staat zu zahlen, so der Gedanke. Hierbei sei erwähnt, dass unter die Luxussteuer nicht nur das Halten von Hunden zählte, sondern auch das von Katzen, Pferden, Enten, Stubenvögeln, Hausdienern sowie Klavieren und Pferdeschlitten...

Und wie siehts heute aus?

Nach dem Bonner Grundgesetz von 1949 zählt die Hundesteuer in die Kategorie der "Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis". Die Landesgesetze verpflichten also die Gemeinden zur Erhebung der Hundesteuer. Hiervon sind jedoch nur Baden-Württemberg, das Saarland, Bremen, Hamburg und Berlin betroffen. Allen anderen Ländern ist es freigestellt, eine Hundesteuer zu erheben. Einzig die Stadt Eschborn in Hessen verzichtet auf die Erhebung einer Hundesteuer. Nicht aus Freundlichkeit, sondern weil die eingenommen Steuern die Kosten der Verwaltung nicht aufwiegen. Das Geld geht in den normalen Gemeindehaushalt. Eine zweckgebundene Nutzung des Geldes ist durch das Steuerrecht verboten.

Wie baut sich die Hundesteuer auf?

Die Höhe der Steuer wird von den jeweiligen Gemeinden unterschiedlich je nach Anzahl und Rasse der Hunde festgelegt. ( So auch die höhe der Hundesteuer in Berlin! ) Das variiert zwischen einem und weit über hundert Euro für einen "normalen" Hund. Daneben gibt es noch so genannte Anlagehunde, Darunter fallen alle Hunde, die entweder einer reinen oder gekreuzten Rasse einer definierten Rasseliste zuzuordnen sind oder, je nach Gemeinde, zusätzlich nach ihrem Beißverhalten mit einem Wesenstest bewertet werden. Diese Hunde werden dann der Kategorie der gefährlichen Hunde oder Kampfhunde zugeordnet. Diese Definition lässt jedoch viele Grauzonen zu: zwar kann auf der einen Seite ein bissiger kleiner Zwergpudel in die Kategorie Anlagehund gesteckt und entsprechend besteuert werden, ein kinderzahmer Golden Retriever kann jedoch schon bei übler Nachrede vom böswilligen Nachbarn als gefährlicher Hund besteuert werden.

Wer muss Hundesteuer bezahlen?

Der Hundehalter (im Rechtsfalle jedoch der Wohnungseigentümer) ist zur Zahlung verpflichtet. Von der Hundesteuer in Berlin befreit sind gewerblich genutzte Hunde, also von Hundezüchtern oder Hundehändlern, ebenso dienstlich genutzte Hunde bei Polizei, Rettungsdiensten, Wachunternehmen oder Blindenhunde.
Alle Angaben ohne Gewähr!

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Alle Angaben ohne Gewähr! Stand: 03.08.2023