Standesämter gibt es in Deutschland schon seit 1876. Diese wurden damals zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung
der Personenstandsregister und zur Erstellung von Personenstandsurkunden eingerichtet.
In den Berliner Standesämtern werden heute verschiedende Urkunden ausgestellt, Namenserklärungen und Anmeldungen zur Eheschließung entgegen genommen.
So stellt das für Sie zuständige Standesamt zum Beispiel Geburtsurkunden und Sterbeurkunden aus.
Aber natürlich werden in den Berliner Standesämtern auch Eheschließungen durchgeführt und Lebenspartnerschaften "eingetragen".