Zwei Seiten

Die gute Seite:
Schaut man sich die einschlägigen Wetterberichte an, so wird auch in den nächsten Tagen die Sonne mild vom Himmel lächeln.
Mit etwas Glück sogar bis zum Wochenende. Perfekt für einen Ausflug ins Brandenburgische.

Die schlechte Seite:
Auf Grund der mittlerweile lang anhaltenden Trockenheit herrscht in Brandenburg höchste Waldbrandgefahr. Deshalb nicht mal an‘s Grillen oder ein Lagerfeuer denken, denn im und in der Nähe von Wald darf kein Feuer gemacht werden, sogar das Rauchen ist verboten. Wer sich nicht daran hält, sollte über eine sehr dicke Geldbörse verfügen.

Auszüge aus dem Waldgesetz des Landes Brandenburg
§ 23 Umgang mit Feuer
Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand ist das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen verboten.

§ 37 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften des § 23 zuwiderhandelt. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

Noch was:
damit die Feuerwehr im Falle eines Waldbrandes auch löschen kann, darf auf Waldzufahrten nicht geparkt werden.

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