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Gesetzentwurf: Kinder dürfen Krach machen!

Das Kinder Rechte haben, scheint vielen unserer Mitmenschen nicht wirklich klar zu sein. Deshalb setzt sich die Berliner SPD-Fraktion nun dafür ein, eines dieser Rechte gesetzlich festzuschreiben: nämlich das Recht, beim Spielen auch mal laut zu sein. Ausschlag gab, neben zunehmenden Beschwerden wegen „Kinderlärms“, der konkrete Fall einer Kita in Friedenau, die aus ihren Räumen ausziehen musste, weil sich ein Nachbar durch die Kinder in seiner Ruhe gestört fühlte.

Kinderlärm in Berlin

 

Spielende Kinder überhaupt als Lärmquellen zu empfinden, ist für unsere Gesellschaft Armutszeugnis genug. Umso schlimmer, wenn dies dann auch noch von Amts wegen bestätigt wird. Deshalb möchte die SPD es Richtern in Zukunft erleichtern, solche Klagen abzuweisen – und wird dabei von den anderen Fraktionen und diversen Einrichtungen wie dem Deutschen Kinderhilfswerk und dem Landessportbund unterstützt.

Die Gesetzesänderung, die im Herbst 2009 vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden soll, wird festschreiben, dass Kinderlärm als „sozial adäquate Lebensäußerung und zur Erhaltung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich zu tolerieren“ sei.

Im Klartext bedeutet das, dass lautstark tobende Kinder die in Wohngebieten sonst geltenden Dezibel-Grenzen ruhig mal überschreiten dürfen, sofern sie zu diesem Zweck keine Megaphone, Ghettoblaster oder ähnliches benutzen. Klagen geräuschempfindlicher Nachbarn gegen Schulen, Kitas, Spiel- oder Bolzplätze gehören damit hoffentlich bald der Vergangenheit an.

Besonders pikant im Fall der geschlossenen Kita in Friedenau ist allerdings, dass der Anwalt des gestörten Nachbarn eine Klage wegen Lärms offenbar selbst für wenig aussichtsreich hielt. Also wurde statt dessen auf Fehlnutzung geklagt: Die Kita sei in einem Ladengeschäft untergebracht; die Räume dürften nur gewerblich genutzt werden.

Mit anderen Worten: „Wir möchten in unserer Nachbarschaft lieber Gewerbeflächen als Freiraum für spielende Kinder haben.“ Paradoxer geht es wohl kaum. Sollen die lieben Kleinen demnächst in Industriegebiete ausgelagert werden, während die bisher dort ansässigen Firmen direkt in den Wohnquartieren lärmen und stinken dürfen, weil das für die Anwohner immer noch erträglicher ist als Kreischen und Toben?

Maschinenlärm ist in rechtmäßig genutzten Räumen übrigens innerhalb der vorgeschriebenen Dezibelgrenzen erlaubt – gegen Kreissägen statt Kindern hätte der Nachbar wohl keine Chance gehabt.

Text: JJ / Foto: © Marzanna Syncerz -