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Verfassungsgericht: Kein Weihnachts-Shopping am Sonntag

Adventssonntage sind zur Besinnung da, nicht zum Konsum – so entschied das Verfassungsgericht am heutigen Dienstag und gab damit den klagenden Berliner katholischen und evangelischen Kirchen Recht. Denen war es ein Dorn im Auge, dass Berliner an allen vier Sonntagen im Advent und noch an sechs weiteren Sonntagen im Jahr durch die Einkaufscenter bummeln konnten. Laut den Karlsruher Richtern verstößt die Berliner Regelung gegen die besondere Sonntagsruhe im Grundgesetz. Dieses Jahr dürfen Berliner Bürger aber noch alle Adventssonntage zum Geschenke-Shoppen nutzen.

Dabei hatte man sich gerade daran gewöhnt: Sonntags vor Weihnachten ging es zum Beispiel in die Arkaden am Potsdamer Platz oder an der Schönhauser Allee, hatte man alle – oder doch die meisten – Weihnachtsgeschenke zusammen, traf man sich zum Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt. Endlich ein Tag, in dem man in Ruhe einkaufen konnte und nicht zwischen Feierabend und Ladenschluss durch die Geschäfte hetzen musste. Da die Geschäfte am Sonntag erst ab 13.00 Uhr ihre Tore öffnen, ist vorher theoretisch auch noch genug Zeit, einen Gottesdienst zu besuchen.

Doch den Kirchen ist der Sonntag heilig. Am siebten Tag ruhte der Herr, also haben auch die Berliner zu ruhen. Dass sie damit an der Lebenswirklichkeit der meisten Menschen vorbeigehen: interessiert nicht, es geht ums Prinzip. „Familien und Arbeitnehmer“ soll das Urteil schützen – nur schade, dass sich die meisten Familien und Arbeitnehmer wahrscheinlich nicht geschützt, sondern bevormundet fühlen.

Kategorie: Soziales






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