Sonntags, die Geschäfte sind zu, eine Tanke ist nicht in der Nähe oder hat nicht, was man braucht – also ab zum Berliner Hauptbahnhof, da haben die Läden noch offen, da kann man auch am Sonntag noch der Konsumlust frönen.
Zumindest war das bisher so. Im neuen Jahr nun geben viele Händler ihren Kampf gegen das Sonntagsverkaufsverbot auf.
Denn mit ihren offenen Ladentüren verstießen die meisten Händler am Bahnhof gegen geltendes Recht. Am siebten Tag der Woche dürfen an Bahnhöfen nur Waren für den Reisebedarf verkauft werden, nicht jedoch Kleidung oder Schmuck. 16 Bußgeldbescheide verteile das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit an die Geschäfte wegen Beschäftigung von Mitarbeitern am Sonntag.
Nur am Flughafen Tegel ist sonntags ein allgemeiner Verkauf von Waren erlaubt. Die FDP fordert nun, dass alle Fernbahnhöfe dem Flughafen gleichgestellt werden, die Geschäfte am Sonntag also öffnen dürfen. Die Bahn würde diese Lösung begrüßen, die Händler am Hauptbahnhof und die Reisenden auch; wahrscheinlich im Gegensatz zu den Einzelhändlern an den anderen Berliner Bahnhöfen, zum Beispiel am Alexanderplatz: Dort stünden die Kunden auch weiterhin vor verschlossenen Türen.
Nachdem das Verfassungsgericht in Karlsruhe Anfang Dezember schon die verkaufsoffenen Adventssonntage untersagte, ist das Einknicken der Berliner Händler nun ein weiterer Sieg für die Gegner des Sonntagsverkaufs. Die dringend notwendige Liberalisierung der Öffnungszeiten ist selbst in der deutschen Hauptstadt in weite Ferne gerückt. Im Vergleich mit anderen Ländern und Metropolen steht Berlin so ziemlich schlecht da.