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Schulen dürfen Meldedaten überprüfen

Eltern und Datenschützer schäumen. Bis die geplaten Schülerdatei an allen Berliner Schulen eingeführt werden kann, sollen die Schulen weiterhin die Meldedaten der Eltern überprüfen.

Freie Schulwahl gibt es nämlich nicht wirklich. Eltern sind dazu angehalten, ihr Kind an einer Schule anzumelden, die möglichst nah am Wohnort liegt. Somit hat das Kind zwar den kürzeren Schulweg, die Stadt spart sich eventuell Kosten für den öffentlichen Nahverkehr – aber wer im Wedding wohnt und sei Kind beispielsweise in Mitte anmelden möchte, hat schlechte Karten.

So weit, so gut. Das könnte man ja irgendwie noch einsehen – so verständlich es auch ist, dass Eltern ihre Sprößlinge auf die Schulen schicken möchten, die sie für die Besten halten. Die Überprüfungsmethoden gehen vor allem Datenschützern gewaltig gegen den Strich: Um vorzubeugen, dass Eltern einen falschen Wohnort angeben und ihre Kleinen so an zu weit entfernten Schulen anmelden, dürfen die Schulen sich nämlich Mietverträge vorlegen lassen und die Meldedaten überprüfen. Beim Berliner Datenschutzbeauftragen sammeln sich bereits Beschwerden, laut denen es mit den Mietverträgen nicht getan war; die Schulen verlangten zudem Wasser- und Stromabrechnungen und Einblicke in die Lebensführung.

So wird ein Klima des Misstrauens zwischen Eltern und Schulen geschürt. Die Schülerdatei soll nun noch mehr Daten sammeln: Dort werden nicht nur Name und Adresse des Schülers sowie der gewählte Schultyp hinterlegt, sondern auch kritischere Daten wie die Herkunft der Eltern und die Information, ob diese aufgrund eines niedrigen Einkommens lernmittelbefreit sind. Für die Schulverwaltung erleichtert diese Datei den Überblick – Doppelanmeldungen an Schulen können vermieden werden. Die Datei soll zudem verhindern, dass Eltern die Schulpflicht umgehen und ihre Kinder gar nicht anmelden. Über die einzelnen Personen, immerhin rund 300.000 Schüler, liegen so aber eine Menge an Daten gesammelt vor, wenn auch verschlüsselt.

Kategorie: Politik






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