„Stimmen Sie für das Ersuchen an das Bezirksamt, in Abänderung der bisherigen Beschlusslage, das eingeleitete Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 11-43 nicht fortzuführen, durch welches die Ansiedlung eines Globus-SB-Warenhauses an der Landsberger Allee 360/362 verhindert wird.“
Na, alles verstanden? Nein? Dann geht es Ihnen wie den meisten Bewohnern Berlin Lichtenbergs. Die sollen nämlich in einem Bürgerentscheid am 21. März darüber entscheiden, ob das Unternehmen Globus an der Landsberger Allee einen großen Supermarkt errichtet darf. Abstimmen können sie dabei nur mit „Ja“ oder „Nein“. Ziemlich schwierig bei einem Satz, der gleich zwei Verneinungen enthält. Ein Bürgerentscheid sollte ein direkt-demokratisches Element sein, das es möglichst vielen Menschen ermöglicht, auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen – doch dafür muss man die Fragestellung natürlich verstehen.
Der komplizierte Satz stammt nun keineswegs vom Bezirksamt. Dieses kann auf die Formulierung von Bürgerentscheiden nämlich kaum Einfluss nehmen. Einfallen lassen haben sich den Satz Lichtenberger Bürger und ihre juristischen Berater. Was aus dem Text heraus wahrscheinlich nicht ersichtlich ist: Die Anwohner Lichtenbergs haben sich im Sommer 2009 in einem Bürgerbegehren für den Bau des Supermarktes eingesetzt, nachdem der Bezirk die Pläne von Globus bereits abgelehnt hatte.
Der Bürgerentscheid soll dementsprechend erreichen, dass die neuen Einkaufsmöglichkeiten entstehen können. Aber muss man dafür nun mit „Ja“ oder mit „Nein“ stimmen? Das weiß kaum einer der 250.000 Abstimmungsberechtigten im Bezirk. Die Auflösung: Wer für das Warenhaus ist, sollte „Ja“ ankreuzen, wer nicht möchte, dass es gebaut wird, macht sein Kreuz bei „Nein“.
Die besondere Ironie an der Geschichte: Wie auch immer die Mehrheit der Lichtenberger Bürger entscheiden wird, der Bezirk wird den Bau des Supermarktes ohnehin nicht genehmigen können. Dieser verstößt nämlich gegen Landesrecht.