Seit einiger Zeit bereits gehören sie zum Berliner Stadtbild, die kleinen roten, gelben und grünen Umweltplaketten an den Fahrzeugen sowie die Schilder, welche die Berliner Umweltzonen ausweisen. Genauso lange sind sie dem ADAC ein Dorn im Auge. Im Dezember 2009 bereits klagte der Automobilclub gegen die Plaketten – die Klage scheiterte allerdings auf ganzer Linie. Nun geht der ADAC in Berufung.
Seit dem 1. Januar 2008 dürfen den Innenstadtbereich innerhalb des S-Bahn-Ringes nur noch Autos mit einer Umweltplakette befahren, seit 1. Januar 2010 gilt die verschärfte Form der Regelung. Fahrzeuge mit besonders hohen Emissionen müssen draußen bleiben. Wer dagegen verstößt und erwischt wird, muss 40 Euro zahlen und kassiert einen Punkt in Flensburg.
Eingeführt wurden die Umweltzonen, um die Feinstaubbelastung in der Hauptstadt zu begrenzen. In diesem Winter wurde die Höchstbelastung mit Feinstaubpartikeln allerdings so früh erreicht wie nie zuvor. Das Umweltministerium sieht den Grund darin in den Witterungsverhältnissen: Der Winter war besonders windarm und kalt, sodass viel Split verbraucht werden musste, welcher die Feinstaubwerte auch noch in die Höhe getrieben haben soll.
Der ADAC zieht daraus allerdings ganz andere Schlüsse: Die Umweltzone verringere nicht das Überschreiten der Feinstaubwerte und sei daher überflüssig. Verkehrs- und Umweltexperten gehen allerdings nicht davon aus, dass der ADAC vor der nächsten Instanz Erfolg haben wird. Mehrere ähnliche Klagen sind bereits abgeschmettert worden. So werden Berliner Autofahrer wohl weiterhin nur mit emissionsarmen Fahrzeugen in den Innenstadtbereich fahren dürfen – oder müssen eben auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.