Ab heute sitzt „Emmely“ wieder hinter der Supermarktkasse einer Kaiser´s-Filiale in Höhenschönhausen. Zwei Jahre Zwangspause hat die Kassiererin hinter sich – 2008 wurde sie fristlos gekündigt, weil sie unberechtigt Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst haben soll. Ein Bagatelldelikt, für die Kaiser´s-Leitung ausreichend, um die Mitarbeiterin nach 31 Jahren ohne vorherige Abmahnung zu kündigen.
Der Fall machte Schlagzeilen. „Emmely“, die in Wirklichkeit Babara E. heißt, klagte gegen das Urteil. In den ersten Instanzen bleib sie erfolglos, doch am 10. Juni gab ihr das Bundesarbeitsgericht Recht und hob die Kündigung auf.
Aus „Emmelys“ Fall ist längst ein Politikum geworden, der stellvertretend für eine Vielzahl von Bagatelldelikten steht. Langjährige Mitarbeiter erhalten die Kündigung, weil sie eine Frikadelle vom Firmenbuffet entwenden oder eben Pfand in geringen Summen zu ihren Gunsten einlösen. Die Öffentlichkeit steht dabei meist auf der Seite der Gekündigten.
Dahinter steht jedoch die Frage: Ab wann ist ein Diebstahl ein Diebstahl? Ab welchem materiellen Wert wird die Bagatelle zum Delikt? Beschädigt das Entwenden von Pfandbons über1,30 Euro das Vertrauensverhältnis zwischen Chef und Angestellten weniger als das Entwenden von 13 Euro aus der Kasse?
„Emmely“ hat immer bestritten, das Pfand unrechtmäßig eingelöst zu haben. Im Verlauf des Prozesses wurde zudem die Vermutung laut, Kaiser´s-Tengelmann wolle sich nur einer unliebsamen Gewerkschafterin entledigen. Wie die Fakten auch liegen – „Emmely“ wird es wohl trotz des zurückgewonnenen Arbeitsplatzes nicht ganz leicht haben. Man kann nur spekulieren, wie es ist, an einen Arbeitsort zurückzukehren, in den man sich einklagen musste. Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist beschädigt, das Gerichtsurteil kittet es nicht.
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