Berlin Blog

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Buschkowsky streicht 68 Jugendpräventionsprojekte in Neukölln

Jugendprävention ist eine gute Sache, eigentlich sind sich da alle einig. Jugendliche aus Problemfamilien, aus problembehafteten Bezirken auffangen, ihnen sinnvolle Beschäftigung geben – wie kann das nicht von staatlicher Seite aus gefördert werden? Doch gerade die Förderung für 68 Jugendprojekte möchte Neuköllns Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky streichen – für die Jugendhilfe würde dies das Aus bedeuten.

Buschkowsky ist an sich nicht als der Mann bekannt, der unbedacht den Rotstift bei Präventionsprojekten ansetzt. Und jetzt sollen plötzlich 68 Jugendprojekte zum 30. September 2011 schließen? Das Unverständnis ist groß, unter den Sozialarbeitern, unter den Lehrern, auch unter den Schülern. 14 Schulstationen und 49 freie Träger sollen von den Kürzungen betroffen sein, das sind insgesamt 170 Stellen, die es ab Oktober nicht mehr geben soll. Am Mittwoch, 13. Juli, wollen Betroffene an der Sondersitzung der Bezirksverordnetenversammlung teilnehmen, um ihre Protest gegen die Schließungen auszudrücken.

Buschkowskys Begründung für die Kürzungen: Die grüne Jugendstadträtin Gabriele Vonnekold hätte verschwiegen, dass ein Defizit von 4 Millionen Euro bei der Jugendbeihilfe droht. Er hätte hier die Reißleine ziehen müssen, meint Buschkowsky. Nachdem das Defizit bekannt wurde, herrscht erbitterter Streit zwischen der Grünen-Politikerin und dem Bezirksbürgermeister. Die Träger der Jugendprojekte vermuten auch eine ganze Menge parteipolitisches Kalkül hinter der Entscheidung. Das könnte allerdings nach hinten losgehen. Immerhin hat der Bezirk jahrelang um Jugendbeihilfe-Projekte gekämpft, erst recht, nachdem die Rütli-Schule äußerst negativ in die Schlagzahlen geraten war.

Senat verschärft die Gesetze für Spielhallen

Über 500 Spielhallen gibt es in Berlin. Noch mehr sollen es werden: Die Bezirke ersticken fast in Anträgen für Neueröffnungen. Zwischen dem Klingeln der Automaten und dem Klackern der eingeworfenen Münzen konnte man bis vor kurzem noch fast den ganzen Tag verbringen. Lediglich eine Stunde Schließzeit, von fünf bis sechs Uhr morgens, sah das alte Spielhallengesetz vor. Seit Mittwoch, 01. Juni, ist damit Schluss. Der Senat hat das Spielhallengesetz überarbeitet und präsentiert es nun als Deutschlands schärfstes Regelwerk für die Glücksspieltempel.

Acht Stunden lang müssen Spielhallen nun Nachtruhe halten, vom frühen Morgen um drei Uhr bis elf Uhr vormittags. Lockt eine Spielhalle in dieser Zeit dennoch Spielwütige in ihre Räume, riskiert sie ein saftiges Bußgeld.

Der Senat möchte mit der schärferen Gesetzgebung der Flut an Neuanmeldungen ein Ende bereiten. Ein Straßenbild, in dem sich Spielhalle an Spielhalle reiht, möchte der Senat nicht tolerieren. Wer jetzt noch einen Glücksspieltempel neu eröffnen möchte, muss sich auf weitere Neuregelungen gefasst machen: So muss der Abstand zur nächsten Spielhalle mindesten 500 Meter betragen, auch zu Jugendeinrichtungen muss dieser Abstand eingehalten werden. Statt wie bisher 12 sollen die  Betreiber nur noch acht Automaten aufstellen dürfen. Zusätzlich soll das Personal in Suchtprävention geschult werden.

Ob das strengere Gesetz tatsächlich eine Hilfe für die schätzungsweise 37.000 spielsüchtigen Berliner ist, ist fraglich. Automaten, an denen man schnell und einfach sein Geld verplempern kann, stehen schließlich nicht nur in Spielhallen, sondern auch in Imbissen und Kneipen. Und die sind von der neuen Gesetzgebung nicht betroffen. Für Spielsüchtige gibt es also in der Nacht noch eine Menge Ausweichmöglichkeiten.

Deutschland zählt

Hat es bei Ihnen schon geklingelt? Standen schon ein freundlicher Herr oder eine nette Dame mit Fragebogen in der Hand vor Ihrer Tür? Seit gestern, Montag, den 9. Mai, läuft die erste bundesweite Volkszählung. 1800 Interviewer sind in der Hauptstadt unterwegs, eine repräsentative Auswahl von 126.000 Berlinerinnen und Berlinern wird befragt. In Brandenburg müssen 300.000 Menschen Rede und Antwort stehen – mehr als in Berlin, da laut Statistischem Bundesamt in der Großstadt eher von dem einen auf den anderen Bewohner geschlossen werden könne. Auf dem Land sei daher ein größeres Sample von Personen nötig, um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten.

Ziel des Zensus 2011: Zum einen soll die aktuelle Einwohnerzahl in Deutschland festgestellt werden. Zum anderen möchte das Statistische Bundesamt Informationen zu Wohnraum, Bildung und Erwerbstätigkeit gewinnen. Das sei notwendig, um Bildungseinrichtungen, Wohnungsbau und Wirtschaft zukunftsfähig zu planen.

Interessant ist die Erhebung vor allem in den östlichen Bundesländern: Im Zuge der Wende sind viele Bürger in den Westen gezogen – ohne sich allerdings am alten Wohnort abzumelden. Experten vermuten in den östlichen Ländern daher überhöhte Einwohnerzahlen.

Wenn es an Ihrer Tür klingelt, dann müssen Sie die Fragebögen auch beantworten. Die Teilnahme an der Volkszählung ist für alle Ausgewählten Pflicht, wer die Auskunft verweigert, kann sogar mit einem Bußgeld von zunächst 300, später dann 500 Euro belegt werden. Lediglich die Antwort auf die Frage zur Religionszugehörigkeit ist freiwillig.

Trotz der riesigen Datenmenge, die bei der bundesweiten Volkszählung erhoben wird, halten sich die Proteste von Datenschützern dieses Jahr in Grenzen. Ganz anders war das noch beim Zensus 1987: Damals erhielt die Volkszählung massiven Gegenwind von Menschen, die um die Vertraulichkeit ihrer persönlichen Daten besorgt waren.  Liegt das an der geringeren Anzahl an Personen, die befragt werden? Ist die bessere Aufklärung dafür verantwortlich, wie die Organisatoren meinen? Vielleicht ist in einer Zeit, in der fast alle persönlichen Daten bei Facebook und Co. veröffentlicht werden, so eine Volkszählung auch schon egal.

Schönheitsreparaturen bei der Degewo – wer muss streichen, wer muss zahlen?

10.000 Mieter von Sozialwohnungen hatten in den letzten Wochen etwas überraschende Post im Briefkasten: Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Degewo forderte ihre Mieter auf, Schönheitsreparaturen in Zukunft selbst zu übernehmen oder den Vermieter damit zu beauftragen.

Dabei ist die Regelung für Schönheitsreparaturen eigentlich ganz klar: Dazu gehören zum Beispiel das regelmäßige Streichen der Wände, von Heizungsrohren und Heizkörpern. Rein rechtlich müssen dafür die Vermieter aufkommen; sie sind verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgerechten Zustand zu halten. Die Kosten dafür sind in der Miete inbegriffen.

Vermieter nutzen allerdings gerne aus, dass die meisten Mieter das gar nicht wissen – und versuchen, die Mieter zur Durchführung und Kostenübernahme von Schönheitsreparaturen zu verpflichten. Die Abwälzung der Kosten mit einer Vertragsklausel wie „Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter“ sind auch zulässig. Ungültig sind nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs dagegen Klauseln im Mietvertrag, wenn sie etwa starre Fristen für Schönheitsreparaturen festlegen, zum Beispiel die Aufforderung, alle drei Jahre die Küche, alle fünf Jahre die Wohnräume zu streichen.

Die Mieter der Degewo hätten nun theoretisch das Recht, sich die Kosten für Schönheitsreparaturen aus den letzten drei Jahren erstatten zu lassen. Zudem stehen sie nun vor der Wahl, ob sie nötige Streicharbeiten selbst ausführen, oder die Degewo damit beauftragen. Von der zweiten Möglichkeit rät der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen allerdings ab: Soll der Vermieter die Renovierungsarbeit in den Sozialwohnungen übernehmen, könnte dies nur mit Mietsteigerungen finanziert werden. Und bei Sozialwohnungen wäre die Mieterhöhung  rechtlich völlig legal – im Gegensatz zu frei vermieteten Wohnungen, wo eine derartige Umwälzung nicht gestattet wäre.

Mieter, die sich unsicher sind, ob die Klauseln zu Schönheitsreparaturen in ihren Verträgen greifen, sollten sich an den Berliner Mieterverein wenden.

Links zum Thema:
- Maler in Berlin
- Wohnen in Berlin
- Immobilien in Berlin

Touristen, nein danke?

„Hilfe, die Touris kommen!“

So plakativ warben die Berliner Grünen für eine Diskussionsveranstaltung am Montagabend im Kreuzberger Wrangelkiez. Und damit trafen sie zu 100 Prozent den Nerv der Kreuzberger Anwohner: Etwa 200 Personen kamen in zur Veranstaltung ins Nachbarschafts Centrum Kreuzberg – mehr als erwartet, die Veranstaltung musste sogar in einen größeren Raum verlegt werden.

Wut auf Touristen, das war das vorherrschende Gefühl des Abends. Die Veranstalter verstanden das zu Beginn auch noch zu schüren; doch im Verlauf der Diskussion waren sie selbst von der Heftigkeit der Ausbrüche und Ressentiments überrascht.

Touristen sind nicht beliebt bei den Bewohner des Wrangelkiezes. Sie fühlen sich wie im Zoo, wollen sich nicht mehr begaffen lassen. Berliner sollten wieder unfreundlicher sein, so lautete einer der  harmloseren Vorschläge aus den Reihen der Teilnehmer.

Zwei Dinge erhitzen die Gemüter besonders: Der Bau immer mehr und immer billigerer Hotels zum einen. Zum anderen die Zweckentfremdung von Privatwohnungen als Touristenwohnungen. Notwendiger Wohnraum kann so nicht genutzt werden, weil die Wohnungen für Touristen frei gehalten werden. Steigende Mieten sind die Folge. So profitiert zwar auf der einen Seite die Berliner Wirtschaft von den Touristenströmen und den Einnahmen aus dem Fremdenverkehr – auf der anderen Seite aber stehen die Berliner Bürger, die immer höhere Mieten zahlen müssen.

Steigende Mieten treffen nicht nur die Privatpersonen, sondern auch alteingesessene Geschäfte. Kiezläden werden von Szene- und Touristengastronomie verdrängt, das traditionelle Gesicht des Kiez verändert sich. Eine Gentrifizierung wie im Prenzlauer Berg möchten die Kreuzberger unbedingt vermeiden.

Dafür fanden sie zwar deutliche Worte, aber keine konkreten Lösungen.

Unser Tipp für einen Urlaub im Land Brandenburg:
Naturpark Dahme-Heideseen: Das Land der 100 Seen

Mieten in Berlin erstmals über 5 Euro pro Quadratmeter

Berlin galt immer als günstige Metropole, als Hauptstadt mit unvergleichbar bezahlbaren Mieten. Diese Zeiten scheinen vorbei zu sein. Längst stößt man bei der Wohnungssuche immer wieder auf Massenbesichtigungen, wo sich 30 Leute in einer kleinen, 70 Leute in einer größeren Wohnung tummeln und alle unbedingt den Mietvertrag unterschreiben wollen. Leerstand? Ja, den gibt es, aber nicht in den bei jungen, gut verdienenden Wohnungssuchenden beliebteren Bezirken Mitte, Prenzlauer Berg, Kreuzkölln. In Spandau oder im Wedding findet man zum Teil noch günstige Wohnungen – da zieht es die meisten aber nicht hin.

Kaum ein Bezirk ist von den Preissteigerungen verschont geblieben. Der aktuelle Mietspiegel zeigt es nun: Erstmals stieg die durchschnittliche Kaltmiete in der Hauptstadt auf über 5 Euro pro Quadratmeter. Das berichtet heute exklusiv die Berliner Zeitung.

Von 2007 bis 2009 stiegen die Mieten um etwa 1,7 Prozent. Die neue Steigerung fällt mehr als doppelt so hoch aus. Insbesondere die so begehrten Altbauten sind deutlich teurer geworden.

Gerade bei Neubezug werden höhere Preise fällig. Vermieter in Berlin sind in der Preisgestaltung frei, dürfen an Miete verlangen, was sie für die Wohnung kriegen können; das nutzen viele aus, wenn eine Wohnung frei wird. Der neue Mieter darf dann oft deutlich tiefer in die Tasche greifen als der alte.

Die Hauptstadtmieten liegen immer noch unter dem Niveau von Hamburg oder München, auch unter der bundesweiten Durschnittsmiete von 5,89. Doch in den Städten mit höheren Mieten verdienen die Bewohner meist auch mehr als in Berlin. Und wenn die Entwicklung weitergeht wie bisher, wird in Berlin bald nicht mehr viel von „günstiger Metropole“ übrig sein.

Tipps für Eltern:
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Kinderarztpraxis in Berlin

Bezirk Mitte will Einzugsgrenzen für Grundschul-Anmeldungen abschaffen

Jahrelang war eine grundlegende Entscheidung im Leben 5- und 6jähriger Kinder von der Adresse abhängig: Welche Grundschule ein Erstklässler besuchen konnte, wurde nach dem Erstwohnsitz der Eltern entschieden; ausschlaggebend waren die so genannten Einzugsbereiche. So konnte es passieren, dass die 5jährige Marie eine ganz andere Grundschule besuchen musste als ihre Kindergartenfreundin von der anderen Straßenseite. Viele Eltern, die ihr Kind so nicht auf der Wunsch-Grundschule sehen konnten, meldeten sich daher zum Schein um, bevor sie die Anmeldung zur ersten Klasse abgaben.

Damit soll nun Schluss sein, zumindest im Bezirk Mitte. Das Bezirksamt plant, die engen Einzugsbereiche durch zehn großzügigere so genannte „Sprengel“ zu ersetzen. In Mitte, Wedding und Moabit umfassen diese Sprengel Gebiete mit fünf oder mehr Grundschulen; die Eltern können nun frei entscheiden, wo und mit wem ihre Kinder die ersten Lernerfahrungen machen sollen. Ob der Bezirk seine Pläne umsetzen kann, entscheidet heute die Führungsspitze des Stadtrats Mitte.

Mit dieser Neuregelung käme das Bezirksamt dem Willen vieler Eltern sehr entgegen. Zahlreiche Klagen prasselten jedes Jahr ein, wenn der Sprössling die gewünschte Schule aufgrund der Einzugsgrenze nicht besuchen konnte. Weiterhin erhoffen sich Bezirksamt und Grundschulen, durch die großzügigere Regelung eine bessere Durchmischung der Schülerschaft zu erreichen: Kinder mit aus Migrantenfamilien und deutsche Kinder sollen zusammen lernen. Bisher werden die Schulen in einigen Kietzen fast ausschließlich von Migrantenkindern besucht – andere Schulen dagegen fast nur von deutschen Kindern. Ob die Abschaffung der Einzugsgrenzen daran etwas ändert oder ob dem nicht Vorbehalte der Eltern entgegenwirken – man wird es sehen müssen.

Das Bezirksamt möchte die Änderung schnell durchbringen, damit die Eltern schon zum diesjährigen Anmeldezyklus davon profitieren. Das wird eine knappe Geschichte, denn die Anmeldungen laufen bereits vom 5. Oktober bis zum 25. November.

40 Prozent der Berliner Kinder leben in Armut

Berlin hält einen traurigen Rekord: Nirgendwo sonst in Deutschland leben mehr Kinder und Jugendliche in Armut. 490.000 Kinder unter 18 Jahren leben in der Hauptstadt; laut einem Bericht des Deutschen Kinderschutzbundes sind gut 40% von ihnen von Armut bedroht.

Als arm gelten dabei alle Kinder und Jugendliche aus Familien, die Hartz IV oder vergleichbare Transferleistungen beziehen. Bundesweit berichtet der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) von 2,5 Millionen Kindern in Armut. Nicht nur Kinder arbeitsloser Eltern sind betroffen: Viele Eltern haben zwar Arbeit, können mit Niedriglöhnen ihre Lebenshaltungskosten aber nicht decken und sind auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen.

Das Problem ist nun schon seit längerem bekannt, den traurigen Spitzenplatz hält Berlin seit fünf Jahren. Besonders gefährlich ist die hohe Quote der Kinderarmut, da sie eine Abwärtsspirale in Gang setzen könnte: Armut führt zum einen zu sozialer Ausgrenzung; Schulveranstaltungen, Kino, Sport – all das ist für Kinder aus armen Familien nur selten oder gar nicht möglich. Zudem hängen gerade in Deutschland Einkommen der Eltern und Bildungsstand der Kinder zu eng zusammen wie sonst kaum irgendwo in Europa. Kinder armer Eltern machen im Durchschnitt die schlechteren Bildungsabschlüsse. Kein guter Schulabschluss führt zu weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt, keine Arbeit führt zu noch mehr Armut… Ist diese Spirale erst einmal ein paar Jahre in Gang, wird es schwierig, sie wieder aufzuhalten.

An langfristigen Lösungsstrategien mangelt es bisher. Der beste Weg, Kinderarmut zu bekämpfen, ist nun zweifelsohne, die Eltern in Lohn und Brot zu bringen. Das ist schwierig bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation; daher werden andere Mittel notwendig, Kinder aus finanzschwachen Familien zu fördern und ihnen die Teilnahme am sozialen Leben sowie eine gute Ausbildung zu ermöglichen. Wenn es nach dem Deutschen Kinderschutzbund geht, sollte Berlin sich ein Vorbild am „Dormhagener Modell“ nehmen: Jedes Kind in Dormhagen, NRW, erhält schon kurz nach der Geburt Besuch von einem Bezirkssozialdienst, später schauen die Grundschullehrer bei den Eltern vorbei, um förderbedürftige Kinder zu erkennen und entsprechend zu fördern. Das bedeutet natürlich viel Kontrolle und es wird Eltern geben, denen das nicht gefällt. Die Kinder profitierten aber sichtlich von dem Modell, so der DKSB. Zudem soll das Verfahren nicht nur langfristig was bringen, auch kurzfristig sparen die Kommunen Geld: Dormhagen gibt so wesentlich weniger Geld für „Hilfe zur Erziehung“ aus als andere Städte.

Geschlossenes Heim für Dealerkinder

In den letzten Wochen sorgten sie immer wieder für Schlagzeilen: Sehr junge Drogendealer, die von der Polizei aufgegriffen wurden. 12- oder 13jährige Jungs, die von Hintermännern ins Drogengeschäft gezogen werden, da sie noch nicht strafmündig sind.

Konfrontiert mit den „Dealerkindern“ stehen Polizei und Politik vor einem Problem: Was passiert mit diesen Kindern? Straffähig sind sie nicht, zudem wäre eine Gefängnisstrafe wohl die denkbar schlechteste Reaktion. Im Leben dieser Kinder muss einiges aus den Fugen gelaufen sein, damit sie sich zum Drogenverkauf auf die Straße stellen; es kann bei ihnen nicht nur um Strafe und auch nicht um Resozialisierung gehen. Gefragt sind Strategien, die die Kinder einerseits vor dem Zugriff der kriminellen Hintermänner schützen und sie andererseits pädagogisch betreuen, um ihnen irgendwann ein normales Leben zu ermöglichen.

Ein weiteres Problem ist allerdings, dass sich die Jugendlichen selbst gegen Betreuung sperren. Der Berliner Senat plant daher nun, geschlossene Einrichtungen für kriminelle Kinder aufzubauen. Was früher auf politischen Widerstand stieß, erntete nun Beifall in allen Fraktionen.

Der Gedanke an geschlossene, ausbruchssichere Heime für Kinder erweckt bei Manchen erstmal Unbehagen. Der Senat versucht das negative Image zu zerstreuen: Man wolle keinen Kinderknast bauen; Übergangseinrichtungen sollen die Heime sein, in denen die Kinder intensiv betreut werden können. Sehr schwierige Kinder sollen dort unterbracht werden, junge Intensivtäter, die aus anderen Einrichtungen immer wieder abgehauen sind. Verbleiben sollen sie in dem Heim nur, bis feststeht, ob sie weiter von der Jugendfürsorge betreut werden.

So traurig es auch ist, es scheint eine Notwendigkeit für eine solche Unterbringungsmöglichkeit zu geben. Mit einer ausreichenden Anzahl an gut geschulten pädagogischen und psychologischen Betreuern könnten die kleinen Kriminellen hier wieder auf den rechten Weg geschubst werden.

Einige Haken hat der Plan des Senates allerdings: Ein vollständiges Konzept gibt es noch nicht. Wie viele Betreuer es geben wird, wo sich die Einrichtung befinden soll – all das soll nun bis Ende des Jahres entschieden werden. Zudem sind nur Plätze für  5 Kinder geplant – mehr würde man nicht benötigen. Bleibt zu hoffen, dass der Senat mit dieser sehr optimistischen Schätzung Recht behält.

Tipps für Kids und Eltern:
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„Emmely“ sitzt wieder hinter der Kasse

Ab heute sitzt „Emmely“ wieder hinter der Supermarktkasse einer Kaiser´s-Filiale in Höhenschönhausen. Zwei Jahre Zwangspause hat die Kassiererin hinter sich – 2008 wurde sie fristlos gekündigt, weil sie unberechtigt Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst haben soll. Ein Bagatelldelikt, für die Kaiser´s-Leitung ausreichend, um die Mitarbeiterin nach 31 Jahren ohne vorherige Abmahnung zu kündigen.

Der Fall machte Schlagzeilen. „Emmely“, die in Wirklichkeit Babara E. heißt, klagte gegen das Urteil. In den ersten Instanzen bleib sie erfolglos, doch am 10. Juni gab ihr das Bundesarbeitsgericht Recht und hob die Kündigung auf.

Aus „Emmelys“ Fall ist längst ein Politikum geworden, der stellvertretend für eine Vielzahl von Bagatelldelikten steht. Langjährige Mitarbeiter erhalten die Kündigung, weil sie eine Frikadelle vom Firmenbuffet entwenden oder eben Pfand in geringen Summen zu ihren Gunsten einlösen. Die Öffentlichkeit steht dabei meist auf der Seite der Gekündigten.

Dahinter steht jedoch die Frage: Ab wann ist ein Diebstahl ein Diebstahl? Ab welchem materiellen Wert wird die Bagatelle zum Delikt? Beschädigt das Entwenden von Pfandbons über1,30 Euro das Vertrauensverhältnis zwischen Chef und Angestellten weniger als das Entwenden von 13 Euro aus der Kasse?

„Emmely“ hat immer bestritten, das Pfand unrechtmäßig eingelöst zu haben. Im Verlauf des Prozesses wurde zudem die Vermutung laut, Kaiser´s-Tengelmann wolle sich nur einer unliebsamen Gewerkschafterin entledigen. Wie die Fakten auch liegen – „Emmely“ wird es wohl trotz des zurückgewonnenen Arbeitsplatzes nicht ganz leicht haben. Man kann nur spekulieren, wie es ist, an einen Arbeitsort zurückzukehren, in den man sich einklagen musste. Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist beschädigt, das Gerichtsurteil kittet es nicht.

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