Vandalismus gefährdet Gartendenkmal
Sperrung der Freundschaftsinsel in den Nachtstunden
Die Freundschaftsinsel ist ein eingetragenes Gartendenkmal. Geschützt sind die einzelnen Anlagenteile bzw. Spezialgärten mit teilweise sehr seltenen schützenswerten Staudensammlungen - darunter auch einzigartige Karl-Foerster-Staudensorte - Ausstattungselemente und Gebäude.
„Mit hohem Aufwand ist die Freundschaftsinsel zur Bundesgartenschau nach denkmalpflegerischen Kriterien rekonstruiert worden. Sie ist ein Magnet für Gartenliebhaber und Erholungssuchende aus dem In- und Ausland“, so die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen, Dr. Elke von Kuick-Frenz, bei einem heutigen Ortstermin.
Sie wies darauf hin, dass die aufgrund von Vandalismus entstandenen Schäden im Jahr 2004 ca. 34.000,00 Euro und in 2005 bereits ca. 43.000,00 Euro betrugen. Wiederholt wurden in den Anlagen und Pflanzbeeten zahlreiche Pollerleuchten, Erläuterungsschilder, Sandsteinplatten, Pflanzgefäße, Pergolen und in besonderem Maße die Bänke erheblich beschädigt. Durch die Polizei wurden an den Gebäuden zerstörte Verbundglasscheiben, Graffiti-Schmierereien, Einbruchdiebstähle, zerstörte Toranlagen aufgenommen.
„Diese Tendenz hat sich auch im Jahr 2006 fortgesetzt und zu einer Situation geführt, die den Fortbestand des eingetragenen Gartendenkmals ernsthaft gefährdet. Die Vielzahl der Schäden sind durch den Bereich Grünflächen und hier in erster Linie den Inselgärtner Näthe und seine Mannschaft kaum noch in den Griff zu bekommen“, erläuterte die Beigeordnete.
Gemäß § 16 Abs. 1 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes nehmen die kreisfreien Städte die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde als Pflichtaufgabe wahr. Nach § 8 Abs. 1 des gleichen Gesetzes hat die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die zum Schutz des Denkmals erforderlich sind.
Durch den Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen werden nunmehr in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, der Polizei, Ordnungsbehörde, Sicherheitskonferenz, Sicherheitsdienste und betroffener Bereiche der Stadtverwaltung sowie den Mitgliedern des Fachbeirates der Freundschaftsinsel nachfolgende Maßnahmen sowie Vorgehensweisen zur Bekämpfung des Vandalismus sowie zur Gewährleistung der Ordnung und Sauberkeit und damit zur Einhaltung des § 4 der Stadtordnung (Verunreinigungsverbot) eingeleitet:
Provisorische Sperrung der Freundschaftsinsel während der Nacht einschließlich der zentralen Einfriedung der Staudenanlage (zwei Zugänge von der Langen Brücke und ein Zugang über die Brücke Alte Fahrt). Die Insel ist dann zu den Schließzeiten kein öffentlicher Verkehrsraum. Sie wird auch nicht als Durchgang für Anlieger benötigt. Stichprobenartig werden Kontrollen durch Sicherheitsdienste durchgeführt. Die Schließung wird je nach Jahreszeit zwischen 18:00 Uhr und 22:00 Uhr erfolgen.
Es wird eine gezielte Begehung durch Mitarbeiter des Außendienstes des Bereiches Ordnungsangelegenheiten bei Einbindung des Revierpolizisten abgestimmt und organisiert. Ebenfalls wird über die Sicherheitskonferenz mit möglicher Hilfe von Streetworkern Aufklärungsarbeit bei jugendlichen Nutzern (tagsüber bis zur Schließzeit in den Abendstunden) zu leisten sein.
Die Sperrung der Freundschaftsinsel zur Nachtzeit soll weitere Schäden in den Anlagen des Gartendenkmals verhindern. Bei einer nächtlichen Sperrung der Anlage sind erfahrungsgemäß nur wenige Bürger betroffen. Im Vorfeld einer möglichst zeitnahen Umsetzung des Schutzes für das Gartendenkmal werden Bürgerinformationsveranstaltungen auf der Freundschaftsinsel organisiert.