Rechtliche Grundlagen für die Ladenöffnungszeiten & verkaufsoffenen Sonntage in Berlin

Redaktion: K. K. / Letzte Aktualisierung: 17.12.2023

Rechtliche Grundlagen zum Sonntagsshopping

Wer darf sonntags wann öffnen?

An allen Sonn- und Feiertagen des Jahres sowie am 24. Dezember, wenn dieser auf einen Adventssonntag fällt, dürfen nur Verkaufsstellen für Reisebedarf (zum Beispiel Souvenirs, Straßenkarten und Stadtpläne, Reiseführer, Zigaretten und Tabakwaren, Film- und Fotoartikel, Bedarfsartikel sowie Lebens- und Genussmittel zum sofortigen Verzehr und für den alsbaldigen Verbrauch), Verkaufsstellen mit jeweils themenbezogenen Waren und Lebens- und Genussmittel zum sofortigen Verzehr in Museen, Dauerausstellungen und Veranstaltungen, Verkaufsstellen mit den Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften, Back- und Konditorwaren, Milch und Milcherzeugnisse sowie Kunst- und Gebrauchtwarenmärkte ihre Pforten je nach genauer Charakterisierung von 13.00 bis 20.00 Uhr, von 13.00 bis 17.00 und von 7.00 bis 16.00 Uhr öffnen (§ 4). Darüber dürfen auch Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen auf Bahnhöfen, auf Flughäfen und in Busterminals an diesen Tagen Kundschaft empfangen (§ 5).

Dank Allgemeinverfügung gibt es Ausnahmen und verkaufsoffene Sonntage

Grafik Verkaufsoffener Sonntag
Die Berliner gehen gerne sonntags einkaufen.

Öffentliches Interesse wichtig: Jährliche Neuvergabe und ausgeschlossene Daten Zusätzlich genehmigt die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen ausnahmsweise auch die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich insgesamt acht, (plus zwei) nicht direkt aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr durch eine Allgemeinverfügung. Je nach Ausprägung eines besonderen öffentlichen Interesses können davon abweichende Öffnungszeiten festgesetzt und die Öffnung auch an direkt aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen gestattet werden. Die entsprechenden Daten werden jedes Jahr von Neuem, bis zum Ende des zweiten Quartals oder zum Ende des vierten Vorjahresquartals für das jeweils folgende Halbjahr festgelegt, grundsätzlich ausgenommen sind jedoch 1. Januar, der 1. Mai, der Karfreitag, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag, der Volkstrauertag, der Totensonntag, der 24. Dezember, so er auf einen Adventssonntag fällt, und alle Feiertage im Dezember. Auch anlässlich von besonderen Firmenjubiläen und Straßenfesten kann geöffnet werden, darüber muss jedoch das zuständige Bezirksamt zwei Wochen vorher schriftlich informiert werden. (§ 6). Die Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen wie etwa bezüglich Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten, Freistellung an mindestens einem Sonnabend und Sonntag pro Monat, Ausnahmen bei Kinderbetreuung und Freizeitausgleich wird anschließend geregelt (§ 7).
Eine Liste aller großen Shoppingcenter in Berlin.

(Alle Angaben ohne Gewähr! Dieser Beitrag stellt keine Rechtsbeartung dar! Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens!

Einkaufen in Berlin:

( Alle Angaben ohne Gewähr! Bild oben: © Style-Photography)

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