Von Bellevue bis zum Kanzleramt: Die Bundeseinrichtungen in Berlin Der Bundespräsident
Der Bundespräsident ist der erste Repräsentant des deutschen Staates und hat seinen Sitz im Schloss Bellevue. Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden.
Bundeseinrichtungen in Berlin
Foto © P.C.
Im Vergleich zu anderen Verfassungsorganen ist der Bundespräsident nicht wirklich mächtig, machtlos ist er aber dennoch nicht. Zu den Aufgaben des Bundespräsidenten gehört es, dem Bundestag den Bundeskanzler vorzuschlagen und bei der Regierungsbildung mitzuwirken. Mit der Entscheidungsgewalt über die Auflösung des Bundestages im Falle einer vom Bundeskanzler verlorenen Vertrauensfrage und bei der Wahl einer Minderheitsregierung kommt ihm eine wichtige staatspolitische Bedeutung zu. Darüber hinaus liegt die wichtigste Aufgabe des Bundespräsidenten in der Vertretung Deutschlands gegenüber dem Ausland in Form von Staatsbesuchen. Außerdem hat der Bundespräsident ein ganz besonderes Recht: er kann Gefangene begnadigen.
Weitere Infos unter: www.bundespraesident.de

Der Bundestag
Der Bundestag ( Sitz im Reichstagsgebäude:) ist die gewählte Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und das wichtigste Organ der
Legislative im Bund. Demgegenüber stehen die Bundesregierung als Exekutive und die Bundes- und Landesgerichte als Judikative. Die wichtigste Aufgabe des Bundestages ist also die Gesetzgebung und darüber hinaus die Kontrolle der Regierungsarbeit. Eine der ersten Aufgaben des Bundestages ist die Wahl des Bundeskanzlers. Der Vorschlag für einen Kandidaten kommt - so sieht es das Grundgesetz vor - vom Bundespräsidenten selbst. Gewählt wird schließlich ohne vorherige Aussprache und mit verdeckten Stimmzetteln durch die Abgeordneten.
Weitere Infos unter: www.bundestag.de

Der Bundesrat
Der Bundesrat vertritt als föderatives Bundesorgan die Länder, die so unmittelbar an der Politik des Bundes beteiligt werden. Der Bundesrat übernimmt quasi Mittlerfunktion zwischen Bundes- und Länderinteressen. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Mitwirkung des Bundesrates an der Gesetzgebung des Bundes. Denn die meisten Gesetze können nur verabschiedet werden, wenn der Bundesrat ausdrücklich zustimmt. Daneben gewinnt auch das Mitspracherecht in Angelegenheit der Europäischen Union immer mehr an Gewicht. So darf der Bundesrat etwa zu allen EU-Vorlagen, welche die Länder berühren, Stellungnahmen abgeben, oder, in besonders wichtigen Fällen, auch Vertreter der Länder in die Verhandlungen entsenden.
Weitere Infos unter: www.bundesrat.de

Die Bundesregierung
An der Spitze der Bundesregierung steht der Bundeskanzler sowie die jeweiligen Bundesminister. Gemeinsam bilden Kanzler und Minister das Bundeskabinett. Die Bundesministerien sind die höchsten Bundesbehörden in den Ressorts. Zu den klassischen Ministerien gehören etwa die Ministerien für Verteidigung, Finanzen und Justiz bzw. die Ministerien des Inneren und des Auswärtigen. Das Auswärtige Amt hat unter allen 14 Ministerien den höchsten Stellenwert und ist mit dem Vize-Kanzler besetzt. Die meisten, aber nicht alle Ministerien sind in der Hauptstadt Berlin ansässig. In Bonn sind das Verteidigungsministerium, das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Das Auswärtige Amt hat zwei Dienstsitze, in Berlin am Werderscher Markt, und in Bonn in der Adenauerallee.
Weitere Infos unter : www.bundesregierung.de
( Text: A.K. )


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