Berufsunfähigkeitsversicherung

Redaktion: K. F. / Letzte Aktualisierung: 19.04.2023

Arbeitnehmer mit  Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung ? | Foto: © Daniel Ernst

Beratung zum Thema " Berufsunfähigkeitsversicherung "- ist sie notwendig?

Berufsunfähigkeit ist ein Risiko, das meist unterschätzt wird. Keiner kann voraussagen, ob er einmal an einer schweren Krankheit leiden oder ihn vielleicht ein schwerer Unfall für immer an Rollstuhl oder Bett fesseln wird und er seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann. Aber gerade für einen solchen Fall sollte dringend für die weitere Sicherung des Lebensunterhaltes vorgesorgt sein. Verfolgt man die einschlägige Presse in Deutschland, so ist jeder vierte Arbeitnehmer und Selbstständige von Berufsunfähigkeit betroffen. Die staatliche Fürsorge ist jedoch stark eingeschränkt. Staatlichen Schutz erhalten grundsätzlich nur Personen, die auch in die staatliche Rentenversicherung eingezahlt haben - aber auch da nicht alle. So haben z. B. Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, keinen Anspruch auf eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente. Diesen Arbeitnehmern steht nur die Erwerbsminderungsrente zu, sofern sie die notwendigen Beiträge und die notwendige Beitragszeit für die gesetzliche Rentenversicherung erbracht haben.

Wer hat Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente?

Anspruchsberechtigt für die volle Erwerbsminderungsrente ist nur, wer weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Diese Rente beläuft sich 2006 auf ca. 756 Euro (Quelle: Finanztest 7/2006).
Anspruchsberechtigt für eine halbe Erwerbsminderungsrente ist man erst, wenn man drei bis sechs Stunden am Tag einer beliebigen Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Das heißt, auch ein Ingenieur muss eine Pförtnertätigkeit ausführen, wenn dies für ihn gesundheitlich noch möglich ist. Die Sicherung des Lebensunterhaltes kann daher nur mit einer zusätzlichen privaten Berufsunfähigkeits- versicherung gewährleistet werden. Wie hoch die abzusichernde Rente im Falle der Berufsunfähigkeit durch eine private Berufsunfähigkeits- versicherung sein soll, richtet sich nach dem aktuellen monatlichen Nettoeinkommen.
Zu erwartende staatlichen Rentenleistungen und andere Vermögenswerte können von der gewünschten Rentenhöhe abgezogen werden. Dies ist anzuraten, denn: je höher die gewünschte Rente, umso höher der Versicherungsbeitrag.

Bei Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beachten Sie bitte:

  • Der Versicherer verzichtet auf die abstrakte Verweisung. Der Versicherer kann ansonsten den Versicherten auf jede andere mögliche Tätigkeit verweisen und muss nicht zahlen.
  • Die Versicherer erkennt die Berufsunfähigkeit schon bei der so genannten 6-Monats-Prognose an. Dass heißt, die Versicherung zahlt, wenn man nach Prognose des Arztes mindestens sechs Monate lang berufsunfähig ist.
  • Wenn der Versicherer erst nach Ablauf von sechs Monaten Berufsunfähigkeit eine Rente auszahlt, sollte die Leistung für die vergangenen sechs Monate rückwirkend erfolgen.
  • Wenn der Versicherte unverschuldet die Berufsunfähigkeit verspätet meldet, so sollte dies beim Versicherer bis drei Jahre rückwirkend möglich sein.
  • Es sollte unbedingt eine Nachversicherungsgarantie enthalten sein, damit eine Anpassung an die aktuelle Lebenssituation möglich ist. Dies sollte ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein. Die meisten Versicherer bieten z. B. die Nachversicherung in Fällen von Heirat, Geburt eines Kindes, Einkommenserhöhung und Immobilienerwerb.

Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur mit einer Gesundheitsprüfung möglich. Es empfiehlt sich also, so früh wie möglich eine Berufsunfähigkeits- versicherung abzuschließen - denn mit steigendem Alter steigen auch die Krankheitsrisiken.
Eine ausführliche Beratung rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen Sie bei Ihrem Versicherungsvertreter! Unser Tipp: Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften!

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