Die Kfz-Versicherung und der 30. November Pünktlich zum Ende des Jahres, meist schon ab September, setzt die Werbung der Kfz-Versicherer in Funk und Fernsehen ein. Jeder Versicherer bietet für das mehr oder weniger teuere Auto die wohl "beste" Versicherung.

"Wüstenrottag" bei den Kfz-Versicherern?
Sparen bei der KFZ Versicherung
© Stolbtsov Alexandre
Also eine Prämie kann man bei seiner Kfz-Versicherung leider vom Staat nicht erhalten, aber man kann, wenn man sein Fahrzeug grundsätzlich ein Jahr bei einem Versicherungsanbieter versichert hat, zum 1. Januar des Folgejahres seine bestehende Kfz-Versicherung mit einem Monat Frist zum Versicherungsjahresende kündigen. Der letzte Tag der möglichen Kündigung, die jeweils schriftlich erfolgen muss, ist der 30. November des jeweiligen Jahres.

Kann man eine Kfz-Prämie sparen?
Man kann bei einem Wechsel des Kfz-Versicherers unter Umständen viele hundert Euro sparen. Es lohnt sich also, die Angebote der Versicherer zu vergleichen. Mancher fühlt sich aber von der Vielzahl der Angebote überfordert. Hier einige Anhaltspunkte, worauf man bei der Wahl achten sollte:
  • Haben Sie bereits viele Versicherungen bei einem einzigen Anbieter und erhalten Sie daher auf die Kfz-Versicherung einen so genannten Rabatt oder Bonus?


  • Haben Sie die Möglichkeit, die von allen Versicherern angebotenen besonderen Tarife für den öffentlichen Dienst zu nutzen?


  • Haben Sie die Möglichkeit, eine Zweitwagenregelung oder eine Übertragung der Schadensfreiheitsklasse zu nutzen?


  • Gibt es für Frauen besondere Tarife?


  • Was ist Ihnen wichtiger, erspartes Geld oder guter Service im Schadenfall?




Hierzu einige Anmerkungen:
Obwohl Sie vielleicht alle Versicherungen bei einem Anbieter abgeschlossen haben, heißt das nicht, dass er auch einen Rabatt oder Bonus gewährt. Auch nicht alle Versicherer gewähren für Jahresprämien gegenüber monatlichen oder vierteljährlichen Prämienzahlungen einen Nachlass. Das kann man leicht ermitteln, indem man sich eine Jahres- und eine Monatsprämie errechnen lässt.
Obwohl der Tarif für den öffentlichen Dienst Ihren Beitrag scheinbar deutlich verringert, gibt es Anbieter auf dem Markt, die selbst in Tarifen für die so genannte "Freie Wirtschaft" preiswertere und qualitativ höherwertige Produkte anbieten.
Achten Sie darauf, dass Sie bei einer Übertragung der Schadensfreiheitsklasse diese nicht zurück erhalten können. Im Übrigen kommt es immer darauf an, welche Schadensfreiheitsklasse im Versicherungsschein aufgeführt ist.
Es gibt für Frauen besondere Tarife. Meistens basieren sie jedoch auf einer geringen jährlichen Fahrleistung. Wenn Sie also, anders als der Durchschnitt, viele Kilometer im Jahr fahren, sollten Sie auf den Frauentarif verzichten. Grundsätzlich erfragt jeder Versicherer Ihre jährliche Fahrleistung sowieso, da die Fahrleistung als so genanntes weiches Tarifmerkmal gilt. Denn wenn Sie mit dem Fahrzeug mehr fahren, ist die Wahrscheinlichkeit eines Schadens auch größer.
Schließen Sie Ihre Versicherung bei einem Direktversicherer im Internet ab, kann es sein, dass Sie im Schadenfalle keinen direkten Ansprechpartner haben und sich um die Schadenregulierung zeitaufwendig bemühen müssen.

Andere Versicherungen im Schlepptau? Achten Sie darauf, dass Sie nicht zusätzliche Versicherungen kaufen, die Sie gar nicht brauchen oder haben wollten. Sie können zusätzlich zu der vom Gesetzgeber im Pflichtversicherungsgesetz vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abzuschließen.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit, eine Insassenunfallversicherung oder so genannte Schutzbriefe abzuschließen, ähnlich dem bekannten ADAC-Schutzbrief.
So können Sie Hilfe im Schadenfall erhalten und z. B. Übernachtungskosten ersetzt bekommen. Verpflichtet sind Sie nur zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Welche Deckungssumme soll versichert werden?

Entscheiden Sie sich nur für die gesetzliche Deckung, kann dies im Schadenfall nachteilig sein, wenn der verursachte Schaden viel höher ist. Die von den meisten Versicherern angebotene Pauschaldeckung in Höhe von 100 Mio. Euro ist angemessen.

© D. Sachs


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