Anteil der Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung ....
an den Arbeitskosten in Berlin gestiegen ...
Nach den Ergebnissen der in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durchgeführten
Arbeitskostenerhebung wurden in den Berliner Betrieben des Produzierenden Gewerbes und
des Dienstleistungsbereichs im Jahr 2004 für die Beschäftigung eines vollzeitbeschäftigten
Arbeitnehmers durchschnittlich 47 144 EUR aufgewendet. Wie das Statistische Landesamt
mitteilt, entfielen davon 73,1 Prozent auf Löhne und Gehälter einschließlich Sonderzahlungen
und Vergütung der Auszubildenden, 26,2 Prozent auf Sozialbeiträge der Arbeitgeber und
0,8 Prozent auf Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie sonstige
Aufwendungen.
Während die Unterschiede einiger Arbeitskostenarten entsprechend dieser Gliederung wegen
der gesetzlichen Regelung zwischen den einzelnen Wirtschaftsbereichen nur gering sind, gibt
es bei den Arbeitskostenbestandteilen, die überwiegend tariflich geregelt sind, erhebliche
Abweichungen. Neben den Sonderzahlungen gehören dazu die Aufwendungen für die
betriebliche Altersversorgung. Je vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer wurden in Berlin im Jahr
2004 durchschnittlich 1 992 EUR für die betriebliche Altersversorgung aufgewendet,
4,2 Prozent der gesamten Arbeitskosten.
Besonders hoch war dieser Anteil in den Bereichen Nachrichtenübermittlung mit 15,9 Prozent,
Elektrotechnik mit 11,7 Prozent sowie in den Betrieben der Chemischen Industrie mit
11,6 Prozent. Im gesamten Dienstleistungsbereich wurden 3,8 Prozent für die betriebliche
Altersversorgung aufgewendet.
In den Wirtschaftsbereichen, für die bereits Daten seit 1992 vorliegen, konnte eine
kontinuierliche Erhöhung der Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung beobachtet
werden. So stieg ihr Anteil an den Arbeitskosten im Produzierenden Gewerbe von 3,0 Prozent
im Jahr 1992 auf 6,0 Prozent im Jahr 2004, im Handel von 0,7 auf 2,3 Prozent und im Kreditund
Versicherungsgewerbe von 5,7 auf 9,0 Prozent. Neben der seit 2002 bestehenden
Möglichkeit der Entgeltumwandlung und der Riesterförderung für die betriebliche Altersvorsorge
dürfte bei dieser Entwicklung auch die Ausweitung tariflicher Regelungen der betrieblichen
Altersversorgung auf Betriebe im ehemaligen Ostteil Berlins eine Rolle spielen.
Im Jahr 2004 betrug der Anteil der Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung an den
Arbeitskosten bundesweit durchschnittlich 4,0 Prozent (alte Bundesländer einschließlich Berlin:
4,3 Prozent; neue Bundesländer 1,8 Prozent). In sechs Bundesländern lag dieser Anteil höher
als in Berlin, darunter in Hamburg (5,5 Prozent) und Hessen (5,0 Prozent).