Anteil der Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung .... an den Arbeitskosten in Berlin gestiegen ...

Nach den Ergebnissen der in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durchgeführten Arbeitskostenerhebung wurden in den Berliner Betrieben des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs im Jahr 2004 für die Beschäftigung eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers durchschnittlich 47 144 EUR aufgewendet. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, entfielen davon 73,1 Prozent auf Löhne und Gehälter einschließlich Sonderzahlungen und Vergütung der Auszubildenden, 26,2 Prozent auf Sozialbeiträge der Arbeitgeber und 0,8 Prozent auf Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie sonstige Aufwendungen.

Während die Unterschiede einiger Arbeitskostenarten entsprechend dieser Gliederung wegen der gesetzlichen Regelung zwischen den einzelnen Wirtschaftsbereichen nur gering sind, gibt es bei den Arbeitskostenbestandteilen, die überwiegend tariflich geregelt sind, erhebliche Abweichungen. Neben den Sonderzahlungen gehören dazu die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung. Je vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer wurden in Berlin im Jahr 2004 durchschnittlich 1 992 EUR für die betriebliche Altersversorgung aufgewendet, 4,2 Prozent der gesamten Arbeitskosten.

Besonders hoch war dieser Anteil in den Bereichen Nachrichtenübermittlung mit 15,9 Prozent, Elektrotechnik mit 11,7 Prozent sowie in den Betrieben der Chemischen Industrie mit 11,6 Prozent. Im gesamten Dienstleistungsbereich wurden 3,8 Prozent für die betriebliche Altersversorgung aufgewendet.

In den Wirtschaftsbereichen, für die bereits Daten seit 1992 vorliegen, konnte eine kontinuierliche Erhöhung der Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung beobachtet werden. So stieg ihr Anteil an den Arbeitskosten im Produzierenden Gewerbe von 3,0 Prozent im Jahr 1992 auf 6,0 Prozent im Jahr 2004, im Handel von 0,7 auf 2,3 Prozent und im Kreditund Versicherungsgewerbe von 5,7 auf 9,0 Prozent. Neben der seit 2002 bestehenden
Möglichkeit der Entgeltumwandlung und der Riesterförderung für die betriebliche Altersvorsorge dürfte bei dieser Entwicklung auch die Ausweitung tariflicher Regelungen der betrieblichen Altersversorgung auf Betriebe im ehemaligen Ostteil Berlins eine Rolle spielen.

Im Jahr 2004 betrug der Anteil der Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung an den Arbeitskosten bundesweit durchschnittlich 4,0 Prozent (alte Bundesländer einschließlich Berlin: 4,3 Prozent; neue Bundesländer 1,8 Prozent). In sechs Bundesländern lag dieser Anteil höher als in Berlin, darunter in Hamburg (5,5 Prozent) und Hessen (5,0 Prozent).

Pressemitteilung Statistisches Landesamt Berlin



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