Begleitetes Fahren: den Führerschein gibt's zum 17. Geburtstag! Seit dem 1. Februar 2006 ist es in Berlin möglich, den Führerschein bereits mit 17 Jahren zu machen.
Durch begleitetes Fahren Führerschein  mit 17 Jahren in Berlin möglich!
Foto © aidasonne
Und allen Skeptikern zum Trotz hat sich das begleitete Fahren (BF17) bewährt: Deutschlandweit 28,5 % weniger Unfälle und 22,7 % weniger Verkehrsverstöße als bei anderen Anfängern bescheinigt die Universität Gießen den BF17-Fahrern.

Die Maßnahme mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit junger Autofahrer zu erhöhen, ist damit ein voller Erfolg. Denn beim "Führerschein mit 17" geht es nicht etwa darum, Jugendliche noch früher auf den Straßenverkehr loszulassen. Es gibt eine Auflage: Bei jeder Fahrt muss eine erfahrene Begleitperson daneben sitzen.

Und diese Person soll sich als guter Fahrer bewährt haben - deshalb muss sie nicht nur über 30 Jahre alt
sein und den Führerschein seit mindestens 5 Jahren besitzen, sondern ihr Kontostand in Flensburg darf auch 3 Punkte nicht überschreiten. Dadurch ist gewährleistet, dass Anfänger auf täglichen Wegen und längeren Touren immer wieder wertvolle Tipps von der Begleitperson bekommen. Dadurch wird die Lernphase um ein Jahr verlängert.

Und so funktioniert der Führerschein mit 17 in Berlin:
  • Im Alter von 16 1/2 Jahren dürfen Jugendliche sich für Klasse B oder BE anmelden und mit dem Unterricht beginnen.


  • Drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahrs können sie die theoretische Prüfung ablegen.


  • Einen Monat vor dem 17 Geburtstag kann die praktische Prüfung absolviert werden.


  • Zum 17. Geburtstag erhalten die Absolventen nach bestandenen Prüfungen die befristete Prüfungsbescheinigung mit Fahrgenehmigung für das gesamte Bundesgebiet.


  • Die Person, die bis zur Volljährigkeit jede Fahrt begleiten muss, wird in die Fahrerlaubnis eingetragen, wobei mehrere Begleitpersonen angegeben werden dürfen.
Nicht nur Fahrlehrer und Statistiker sind für das neue Modell, sondern auch die Prüflinge selbst. 67,5 % fühlen sich beim Fahren deutlich sicherer; 87,1 % würden das begleitete Fahren ab 17 allen empfehlen.

Für BF17 anmelden kann man sich in Berlin auf allen Bürgerämtern. Da die Bewerber noch nicht volljährig sind, müssen sie dazu einen gesetzlichen Vertreter mitbringen - normalerweise einen Elternteil.
Text: J.J.

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