Die Hundesteuer - des einen Leid, des andern Freud? Die Hundesteuer in Berlin:
Nach dem Berliner Hundesteuergesetz muss Hundesteuer zahlen, wer "zu Zwecken der privaten Lebensführung" in Berlin einen Hund hält.
Die Steuer beträgt für den ersten Hund 120 € im Jahr, und
für jeden weiteren Hund 180 € im Jahr. ( Alle Angaben ohne Gewähr!)
Die Hundesteuermarke muss der Hund gut sichtbar befestigt tragen, wenn er sich auf der Straße und an anderen öffentlichen Orten befindet.



Mehr Infos zur Hundesteuer:
Mancher Hundebesitzer fragt sich, warum nur Hunde, und nicht auch Katzen, Kanarienvögel oder ähnliches Getier in
Die Hundesteuer in Berlin
Foto © Daniel Collet
Deutschland Steuern zahlen müssen. Wir sind der Sache auf den Grund gegangen: Die Hundesteuer basiert auf einer Abgaberegelung, die es schon im frühen Mittelalter gab. Damals verwendete man ganze Rudel von Hunden, um bei der Jagd das Wild aufzustöbern. Diese Hunde jedoch wurden nicht von den Jagdherren und Rittern alleine gehalten. Vielmehr war es Amtsträgern auferlegt für die Aufzucht und Haltung eines sogenannten "Hetzhundes" zu sorgen. Der Lehensdienst ging so weit, dass Bauern ihre Hunde den Lehnsherren sogar zur Jagd zur Verfügung stellen mussten.
Wer sich oder seinen Hund von diesem Jagdfrohndienst befreien wollte, musste eine Ablösezahlung in Form von Kornabgaben an den Lehensgeber zahlen. Diese Form der Steuer, auch "Bede" oder "Hundskorn" genannt, findet eine erste Erwähnung in einem lateinischen Text aus dem Jahr 1211. Dieser belegt einen Rechtsstreit mit einem Ritter, in dem neben den Zahlungen des Zehnten unter anderem auch die Zahlung des "huntkorn" genannt wird. Da das Korn zu Hundefutter verbacken wurde und wiederum der Aufzucht der Jagdhunde zugute kam, wurde lange Zeit von einer Zahlung in finanzieller Form abgesehen. Diese Möglichkeit gab es erst später.
In einem Auszug aus dem Landbuch eines alten Herzogtums wird 1486 ein Bogislav X: erwähnt. Dieser erklärt darin, dass der Universität die Abrichtung von Bede und Hundskorn verbleiben, also die Zahlung erlassen werden solle. Fürst Bismarck von Preußen erhob als erster eine kommunale Hundesteuer und führte Hundemarken ein. Das Ziel war, den Bestand der Hunde und somit eine Ausbreitung von Tollwut und anderen Seuchen kontrollieren zu können.

Um 1810 wurde die Hundesteuer in Preußen zur Luxussteuer erklärt: Wer in der Lage sei, sich nebenbei noch einen Hund zu halten, solle auch in der Lage sein, für diesen Luxus eine Abgabe an den Staat zu zahlen, so der Gedanke. Hierbei sei erwähnt, dass unter die Luxussteuer nicht nur das Halten von Hunden zählte, sondern auch das von Katzen, Pferden, Enten, Stubenvögeln, Hausdienern sowie Klavieren und Pferdeschlitten… Weiter lesen ...



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