Ladenschluss in Brandenburg fällt – Inkraftsetzung zum Weihnachtsgeschäft Arbeitsministerin Dagmar Ziegler hat die Verabschiedung des Gesetzes zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten durch den Landtag begrüßt. Mit dem Beschluss vom Donnerstag trete das Gesetz pünktlich zum Weihnachtsgeschäft in Kraft, sagte Ziegler in Potsdam. Die Ministerin nannte die rasche Verabschiedung einen "gemeinsamen Erfolg von Landesregierung und Parlament". Im Interesse einer schnellen Neuregelung waren unter anderem Fristen zwischen Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag und Erster Lesung verkürzt worden. Mit dem Fall der alten Ladenschlussregelung gehe auch in Brandenburg "eine Ära zu Ende".

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg in Kraft. Vorgesehen dafür ist der 29. November 2006. Die Neuregelung sieht im Einzelnen vor, die Öffnungszeiten von Montag bis Samstag komplett freizugeben. An den sechs Werktagen können Läden in Brandenburg damit rund um die Uhr öffnen. Der Sonntag bleibt dagegen weiterhin geschützt.

Ausgenommen vom Schutz des Sonntages sind sechs verkaufsoffene Sonntage pro Kalenderjahr. An diesen Tagen kann – wie im benachbarten Berlin - in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr geöffnet werden. Für diese Sonntagsöffnung können nach dem vom Landtag verabschiedeten Gesetz alle Adventssonntage in Anspruch genommen werden. Ausnahme ist der Heiligabend, wenn er wie in diesem Jahr zugleich vierter Adventssonntag ist. Die Festsetzung der Sonderöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen erfolgt künftig durch Städte und Gemeinden. Damit ist nach den Worten Zieglers sichergestellt, dass Berlin-nahe Kommunen in der Adventszeit ohne Wettbewerbsnachteile wie im Nachbarland öffnen können, während Berlin-ferne Regionen andere Prioritäten setzen können.

Schon bisher bestehende Sonntags-Regelungen für Verkaufsstellen mit einem speziellen Warensortiment und an touristisch bedeutsamen Orten bleiben bestehen, wie etwa auf Bahnhöfen und Flugplätzen. Vom Schutz des Sonntags ausgenommen bleiben ferner, wie bisher auch, etwa der Verkauf von Brötchen, Zeitungen, Blumen, Medikamenten und Reisebedarf unter anderem in Apotheken und Tankstellen. In brandenburgischen Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten darf an 40 Sonntagen pro Jahr geöffnet werden.

Enthalten in dem Gesetz sind nach den Worten Zieglers auch weitreichende Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer. Sie dürfen etwa nur an zwei Adventssonntagen arbeiten. Insgesamt sei "der Spagat zwischen den Interessen von Händlern und Kunden, den Schutzinteressen der Arbeitnehmer im Einzelhandel und dem Schutz des Sonntags weitgehend gelungen". Auch werde gegenüber der bisherigen Regelung Bürokratie abgebaut, sagte Ziegler.

Pressemitteilung Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Land Brandenburg



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