06.04.2011
Mit Unverständnis reagiert Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner auf den Streik der Bildungsgewerkschaft GEW und die damit verbundenen Forderungen zur Altersermäßigung für Lehrkräfte; vor allem wenn man bedenkt, dass dies nur ein Punkt aus einem Forderungskatalog ist, der insgesamt zu jährlichen Mehrkosten in Höhe von mehreren 100 Millionen € führen würde.
Der Streik war unzulässig. Ein Streik ist bei Beamten ein Dienstvergehen. Auch für angestellte Lehrkräfte ist die Teilnahme am Streik rechtswidrig, da für sie nach dem mit der GEW beschlossenen Tarifvertrag Friedenspflicht besteht. Für die ausgefallene Arbeitszeit steht den Lehrkräften selbstverständlich kein Arbeitsentgelt zu. Andere von der GEW dazu getroffene Aussagen sind falsch und irreführend. Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner: „Die GEW hat diesen Tarifvertrag inklusive der Eingruppierungen mit Friedens-pflicht ausgehandelt und unterschrieben. Nun will sie nichts mehr davon wissen. Damit macht sie sich als Gesprächs- und Verhandlungspartner unglaubwürdig.“
Richtig ist, dass es in Berlin keine Altersermäßigung wie in anderen Bundesländern gibt, d.h. die automatische Reduktion der Pflichtstunden um 1 bzw. 2 Stunden für 55- bzw. 60-jährige Lehrkräfte. Eine Beurteilung dieser geforderten Altersermäßigung darf aber nicht isoliert erfolgen, wie derzeit von der GEW intendiert. Dass Berlin der Personalausstattung insgesamt eine besondere Bedeutung beimisst, wird dadurch deutlich, dass Berlin in der Schüler/Lehrer-Relation und den Ausgaben pro Schule einen Spitzenplatz im Bundesländervergleich belegt.
Der Berliner Senat ist einen Weg gegangen, der die Arbeitsbedingungen an den Schulen und die Lernbedingungen der Schülerinnen und Schüler insgesamt verbessert und damit auch – aber nicht nur – den einzelnen Lehrkräften zugute kommt.
Im Bundesvergleich einmalig ist, dass in Berlin
• langzeiterkrankte Lehrkräfte durch Neueinstellungen und
• kranke Lehrkräfte kurzfristig durch Vertretungskräfte finanziert aus zusätzlichen Mitteln – den so genannten PKB-Mitteln – ersetzt werden.
Dies führt zu einer erheblichen Entlastung der Lehrerkollegien und kommt darüber hinaus auch den Schülerinnen und Schülern zugute. (Mit den für den Ersatz von Langzeiterkrankten allein eingesetzten Mitteln wäre es z.B. alternativ möglich, allen Lehrerinnen und Lehrern 2 Ermäßigungsstunden oder den über 60-jährigen 8 Ermäßigungsstunden zu gewähren.)
• mit einer zusätzlichen Stundenzuweisung für Schulen, die einen ndH/lmb-Schüleranteil von über 40 % aufweisen und in denen so sozial schwierige Lernlagen kumulieren, reagiert wird.
(So erhält z.B. eine vierzügige Integrierten Sekundarschule mit 40 % ndH/lmb Schüleranteil zusätzlich 2,4 Vollzeitstellen, mit 90 % 6,1 Vollzeitstellen. Dies führt zu einer gezielten Entlastung der Lehrkräfte und einer Verbesserung der Lernbedingung für Schülerinnen und Schüler direkt dort, wo sie benötigt wird.)
Die Probleme der Arbeitszeitverdichtung betreffen zahlreiche Berufsgruppen, wie z.B. Er-zieherinnen und Erzieher, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter, der Polizei oder des medizinischen Bereichs. Verbeamtete oder angestellte Lehrkräfte haben jedoch im Gegensatz zu den meisten anderen Berufsgruppen immer die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und Teilzeit zu beantragen. Bei einer Unterrichtsstunde weniger in der Woche würde sich z.B. bei einer Grundschullehrerin das monatliche Bruttoeinkommen von 3.235,26 € um einen Betrag von 115,55 € verringern, bei einem Gymnasiallehrer von 4.051,68 € um 144,70 €.
Trotzdem nutzt die Senatsbildungsverwaltung im Rahmen des finanziell Machbaren alle Möglichkeiten, Pflichtstunden zu reduzieren. So kam es nur in Berlin in den letzten Jahren zu einer solchen Reduktion: Alle Lehrkräfte an den bisherigen Haupt- und Realschulen haben mit Beginn des Starts der Integrierten Sekundarschule eine Pflichtstundenreduzierung von 27 auf 26 erhalten, unabhängig davon, ob sie persönlich in den neuen 7. ISS-Klassen arbeiten oder noch in den auslaufenden Haupt- und Realschulklassen. Das kostet den Senat insgesamt ca. 4,3 Mio. € jährlich zusätzlich und betrifft ca. 2236 Lehrkräfte.
Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner: „Der Lehrerberuf gehört nicht nur zu den schönsten Berufen, sondern ist auch mit den größten Herausforderungen verbunden. Mir sind die besonderen Schwierigkeiten – gerade auch an vielen Schulen in Berlin – bewusst. Wir versuchen, diesen Schwierigkeiten mit zahlreichen Maßnahmen Rechnung zu tragen, wie dem sofortigen Ersatz von dauerkranken oder kurzfristig erkrankten Lehrern, einer ausgezeichneten Schüler-Lehrer-Relation und zusätzlicher Stundenzuweisung bei besonderen sozialen Belastungslagen der Schule. Die GEW schädigt das Image der vielen engagierten Lehrerinnen und Lehrer, wenn sie Forderung über Forderung erhebt, die weit über das, was sonst in der Gesellschaft möglich ist, hinausgehen. Statt Protestrituale zu bemühen, ist Tariftreue gefragt! Ich bin jederzeit bereit, mit den zahlreichen engagierten Lehrerinnen und Lehrern dieser Stadt über die Arbeitsbedingungen zu sprechen. Konstruktive Vorschläge sind immer willkommen, aber sie müssen finanzierbar bleiben und im Rahmen dessen sein, was auch für andere Berufsgruppen gilt.“
Im Rahmen der regelmäßigen Gespräche mit der Bildungsgewerkschaft GEW zur Verbesserung der Arbeitssituation von Lehrkräften an öffentlichen allgemein bildenden Schulen hatte Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner zugesagt, die gewünschte Altersentlastung durch eine Flexibilisierung bei der Umsetzung der Lebensarbeitszeitkonten zu prüfen. Seit dem 01.08.2003 werden vollbeschäftigten Lehrkräften pro Schuljahr 5 Tage auf ei-nem Lebensarbeitszeitkonto gutgeschrieben. Das Konto wird bislang im Block vor Eintritt in den Ruhestand abgegolten. Vereinbart ist zu prüfen, inwieweit eine Flexibilisierung der Arbeitszeit gegebenenfalls durch Umrechnung der angesammelten Tage in Stunden ermöglicht werden kann.
( Eine Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung Wissenschaft und Forschung )