Tagesmütter in Berlin Die Tagespflege wurde in den letzten Jahren mehr und mehr ausgebaut,
Tagesmutter mit Kindern
Tagesmütter in Berlin kümmern sich um Ihre Kinder
Foto: © Kzenon
da es vor allem in Ballungsgebieten immer noch an genügend Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren und schulpflichtige Kinder mangelt. Neben Krippenplätzen und Hort setzt man daher vermehrt auf die Unterstützung durch Tagesmütter und -väter.
Auch in Berlin und Brandenburg gibt es sehr engagierte Tagesmütter und Tagesväter, die sich sicher sehr gerne auch um Ihre Kinder liebevoll kümmern.
Hier finden Sie die Adressen einiger Tagesmütter in Berlin:
Valerie Bernegg
Ostpreußendamm 110e
12207 Berlin
Tel. (030) 36 44 51 00
Gesche Bechtold
Steinstraße 19
D-12169 Berlin
Telefon: 030-214 74 200
 

 
Monika Albrecht-Stenschke
Kindertagespflege
Clayallee 224
14195 Berlin
Tel: 030/ 841 01 08
Jennifer Bethke
Tagesmutter
Wedellstr. 37
12249 Berlin
Tel: 030/ 77 20 56 97
Karin Reinsberg
Scharnweberstr. 113
13405 Berlin
Tel: 030/ 413 29 85
Marina Schröder
Gatower Str. 39
13595 Berlin
Tel: 030/ 46 99 40 33
Nadja Hundt
Albersweiler Straße 180
15366 Neuenhagen
Telefon: 03342/56 51 58
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Möchten Sie auch Tagesmutter in Berlin oder Brandenburg werden? Im Jahr 2005 gab es eine umfangreiche gesetzliche Änderung im Bereich der Tagespflege, die damit zu tun hatte, dass man vermehrt auf zusätzliche Betreuungsplätze in der Tagespflege setzen wollte.
Kind spielt
Die Tagesmütter in Berlin spielen mit den Kindern
Foto: © Daniel Fuhr
Der Vorteil für die Gemeinden liegt auf der Hand. Es müssen weder Räumlichkeiten angemietet, noch Personal eingestellt werden. Je nach Bedarf werden mehr oder weniger Tagesmütter/-väter mit der Beaufsichtigung von Kindern betraut. Bezahlt wird nur die tatsächliche Betreuungsleistung. Gerade in Großstädten ist der Bedarf an Tagesmüttern/-vätern recht groß und die Chancen sind gut, Kinder vermittelt zu bekommen. In ländlichen Regionen sieht dies oft nicht ganz so gut aus, da hier der Familienverband oft noch besser funktioniert und daher die Großeltern die Beaufsichtigung übernehmen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um Tagesmutter in Berlin zu werden?
Im Zuge der gesetzlichen Änderungen wurde u.a. eingeführt, dass man zur Ausübung der Tagespflege eine Erlaubnis benötigt. Dies gilt schon ab dem ersten zu betreuenden Kind, während man früher bis zu 3 Kinder ohne Erlaubnis betreuen durfte. Allerdings nur, wenn die Betreuung auf eine gewisse Dauer ausgerichtet ist. Wendet man weniger als 15 Stunden wöchentlich oder insgesamt weniger als 3 Monate Zeit dafür auf, so gilt diese Regelung nicht. Gelegentliches Babysitten oder kurzzeitige Betreuung sollen damit also nicht erfasst werden und können immer noch genehmigungsfrei ausgeübt werden. Um eine Erlaubnis zu bekommen, muss man an einem Qualifizierungslehrgang teilnehmen, der momentan noch mindestens 60 Unterrichtsstunden umfassen muss. Dies soll noch auf 100 Unterrichtsstunden ausgeweitet werden. Überdies muss man geeignet für diese Tätigkeit sein und über geeignete Räumlichkeiten verfügen, was üblicherweise das Jugendamt überprüft. Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, so können bis zu 5 Kinder von einer Tagespflegeperson betreut werden.

Wer ist zuständig für Tagespflege? Im Normalfall sind die Jugendämter der Städte oder Gemeinden zuständig, an die man sich wenden sollte. Diese bieten die notwendigen Qualifizierungskurse an bzw. wissen, wo und wann solche stattfinden und beraten die Tagesmütter/-väter in allen Dingen, die mit der Tätigkeit zusammenhängen. Wird der Kurs über staatliche Mittel finanziert, so muss man sich üblicherweise verpflichten, vom Jugendamt vermittelte Kinder zu betreuen. Das bedeutet natürlich nicht, dass man jedes Kind nehmen muss, das vermittelt werden soll.
Im Vordergrund steht immer das Kindeswohl, sodass natürlich erst dann ein Betreuungsvertrag zu Stande kommt, wenn alles für beide Seiten passt. Vom Jugendamt erhält man dann auch die Bezahlung, die leider nicht sehr üppig ist. Dazu kommen Zuschüsse zur Kranken- und Rentenversicherung sowie zu anderen notwendigen Versicherungen.

Was ist noch zu beachten?
Betreut man Kinder als Tagesmutter/-vater in seinem eigenen Haushalt, so ist man selbstständig tätig. Das bedeutet, dass man sich selbst nun darum kümmern muss, alle Sozialbeiträge und notwendigen Versicherungen zu bezahlen und sich entsprechend anzumelden. Außerdem sind diese Einkünfte steuerpflichtig, sodass man jährlich eine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abgeben muss, auch wenn der Verdienst nicht hoch war. Ob dafür Steuern zu bezahlen sind, entscheidet dann das Finanzamt nach der Höhe der Einkünfte. Was genau man nun alles braucht und zu beachten ist, erfährt man in dem Qualifizierungskurs, den man zunächst absolvieren muss. Das Jugendamt bleibt darüber hinaus immer eine Anlaufstelle für alle Probleme und Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit noch stellen.

Tagesmütter in Berlin sind sehr begehrt
Wer sich gerne mit Kindern beschäftigt, sich etwas dazuverdienen und dabei zuhause bleiben möchte, weil vielleicht eigene Kinder zu betreuen sind, für den kann die Aufgabe als Tagesmutter/-vater eine schöne Alternative sein. Man wird mit dieser Tätigkeit sicher nicht reich, aber was Kinder geben können, ist oft nicht mit Geld aufzuwiegen.
 
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