Was tun bei einer Mieterhöhung in Berlin / Brandenburg ?

Text: A. K. / Letzte Aktualisierung: 19.04.2023

Mieterhöhung in Berlin
Was tun bei einer Mieterhöhung? - Beispielfoto: © ALDECAstudio

Erfahren Sie in diesem Artikel was man bei einer Mieterhöhung tun kann und wo man in Berlin Hilfe findet.

Was tun bei Mieterhöhung?

Viele trifft die Hiobsbotschaft unerwartet - und nicht selten hat auch der Geldbeutel Schwierigkeiten, sich an die neuen Zahlen auf der soll-seite des Kontos gewöhnen. Die Rede ist von Mieterhöhungen. Mehr als 1 Million flattern pro Jahr per Post in deutsche Haushalte, eine so gewaltige Summe, dass sich inzwischen fast jede 10. Rechtsberatung der ortsansässigen Mieterverein nur um die eine Frage dreht: Ist die Mieterhöhung legitim? Tatsächlich sind viele Mieterhöhungen juristisch unzulässig und wer als Mieter nicht aufpasst und ohne zu Murren zahlt, kann schnell viele hundert Euro im Jahr verschenken. Worauf gilt es also, besonders zu achten?

Richtig Verhalten bei einer Mieterhöhung

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Schon allein bei der Form werden von Vermieterseite nur allzu häufig Fehler begangen, die dazu führen können, dass die Mieterhöhung ungültig ist. Zunächst einmal muss eine Mieterhöhung auf dem schriftlichen Wege erfolgen und von allen Vermietern unterschrieben werden. Dabei muss der Absender korrekt sein, denn nur der Vermieter selbst ist befugt, die Miete anzuheben. Auch die Adressaten müssen vollständig genannt sein. Haben z.B. Sie und Ihr Partner oder WG-Genosse den Mietvertrag gemeinsam unterschreiben, muss die Mieterhöhung auch ausdrücklich an alle Mieter gerichtet sein. Bevollmächtigt der Vermieter einen Anwalt oder ein Hausverwaltungsunternehmen, muss dem Schreiben die Original-Vollmachtsurkunde beigefügt werden.

Das klingt penibel. Doch wenn von Vermieterseite derartige Fehler unterlaufen, gewinnt der Mieter deutlich mehr Zeit, um den Anspruch des Vermieters auf eine Erhöhung auch inhaltlich gründlich zu prüfen. Und auch wenn das Schreiben formal perfekt zugestellt worden ist, steht dem Mieter - und das wissen nur Wenige - eine sogenannte Überlegungsfrist zu, in der er entscheiden kann, ob er der Erhöhung überhaupt zustimmt oder nicht. Erst nach Zustimmung des Mieters wird die Mieterhöhung wirksam. Diese Frist läuft den Rest des Monats, in dem er das Mieterhöhungsschreiben erhalten hat und zusätzlich noch zwei weitere Monate. Überweist der Mieter jedoch bereits den erhöhten Mietbertrag, gilt dies bereits als Zustimmung. Also: am besten erst einmal nicht mehr als sonst bezahlen.

Illegal ist z.B. die Forderung nach Mieterhöhung, wenn die Jahressperrfrist nicht eingehalten wird. Denn frühestens ein Jahr nach dem Einzug oder der letzten Mieterhöhung darf der Vermieter eine neue Erhöhung fordern. Außerdem ist die so genannte Kappungsgrenze zu beachten. Das bedeutet konkret, dass die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen darf. Darüber hinaus darf sie dabei aber auch nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinausgehen. Existiert also vor Ort ein qualifizierter Mietspiegel, ist der Vermieter verpflichtet, seine Mieterhöhungserklärung mit diesem Zahlenwerk zu begründen. Stützt er seine Mieterhöhungserklärung auf Vergleichswohnungen (dabei müssen mindestens drei aufgeführt werden) oder ein Sachverständigen-Gutachten, muss er dem Mieter zumindest zusätzlich die Zahlen des qualifizierten Mietspiegels mitteilen. Dabei ist übrigens auch die Wohnfläche relevant, denn nicht nur der Quadratmeterpreis laut Mietspiegel, auch die Wohnfläche entscheidet, wie viel Miete man letztendlich löhnen muss. Haben Sie hingegen einen Staffel- oder Indexmietvertrag abgeschlossen, in dem ohnehin schon die Termine vereinbart sind, an denen eine höhere Miete fällig wird, ist eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete von vornherein ausgeschlossen.
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Muss man einer Mieterhöhung zustimmen?

Hat der Mieter all diese Punkte überprüft, kann er der Mieterhöhung auch nur teilweise zustimmen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Frist nach Erhalt der "Hiobsbotschaft" zu nutzen, um bei einem Mieterverein oder einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt Hilfe zu suchen.
Quelle: Deutscher Mieterbund / Lassen Sie sich von einem Anwalt in Berlin beraten!

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