Reiseversicherung abschließen: Welche ist sinnvoll, auf welche können Sie verzichten?

Text: O. K. / Letzte Aktualisierung: 11.09.2025

Reiseversicherung für Auslandsreisen
Worauf achten bei der Reiseversicherung? - Symbolbild: © Robert Kneschke - stock.adobe. com

Die Herbstferien stehen vor der Tür und bald geht es für viele Berliner wieder ab in den wohlverdienten Urlaub. Eigentlich ein Grund zur Freude. Doch was ist, wenn die Reise gebucht ist, die Koffer gepackt sind und dann doch etwas Unvorhergesehenes wie ein Jobverlust oder eine Erkrankung einen Strich durch die Urlaubspläne macht oder Sie Ihre Reise abbrechen müssen? Beides ist nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Zumindest gegen die Kosten können Sie sich durch Abschluss einer Reiseversicherung absichern. Worauf Sie dabei achten müssen, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.

Wozu brauche ich eine Reiseversicherung?

Unverhofft kommt bekanntermaßen oft. Bei Reisen - egal ob Kurztrip von Berlin an die polnische Ostseeküste oder Fernreise in den Süden - wird es allerdings schnell teuer, wenn Sie Ihren Urlaub nicht antreten können, abbrechen müssen oder auf dem Hin- oder Rückweg Ihr Gepäck verlieren. Beträge von mehreren tausend Euro sind hier keine Seltenheit.

Mit einer Reiseversicherung können Sie den finanziellen Schaden auffangen, da diese die Kosten für Sie übernimmt. So müssen Sie sich neben den persönlichen Sorgen und dem Ärger über den verpassten Urlaub oder das verlorene Gepäck nicht auch noch Gedanken um das verlorene Geld machen. In welchem Umfang und vor allem wann eine Reiseversicherung leistet, hängt allerdings von der Versicherungsart und dem gewählten Tarif ab.

Welche Reiseversicherungen gibt es?

Reiseversicherung ist nur ein Oberbegriff für eine Reihe von Versicherungen, mit denen Sie sich gegen verschiedene Risiken rund ums Reisen absichern können. Welche das im Detail sind und was diese im Einzelnen bieten, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.

Reiserücktrittsversicherung

Ihr Urlaub steht unmittelbar vor der Tür und plötzlich wird Ihr Kind krank, Sie haben einen Unfall oder jemand bricht in Ihr Zuhause ein. Ans Reisen ist in solchen Situationen natürlich vorerst nicht zu denken. Müssen Sie Ihren Urlaub absagen, wird es teuer. Je nachdem, wie kurz Sie vor Reiseantritt stornieren müssen, verlangen die Reiseanbieter bis zu 100 % der Reisekosten. Im schlimmsten Fall zahlen Sie also für Ihren kompletten Urlaub, obwohl Sie weder den Flug noch eine Nacht im Hotel in Anspruch genommen haben. Haben Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, springt diese ein und erstattet die Stornokosten.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Die Versicherung leistet dann, wenn Sie wegen eines unvorhersehbaren Grundes Ihre Reise nicht antreten können. Einfach den Urlaub absagen, weil Sie sich spontan für ein anderes Ziel entschieden haben, gehört allerdings nicht dazu. Versicherte Gründe sind zum Beispiel:

  • der plötzliche Tod eines nahen Angehörigen,
  • ein Elementarschaden am Haus oder der Wohnung,
  • ein nicht verschiebbarer Nachholtermin für eine Prüfung,
  • der Antritt eines neuen Arbeitsverhältnisses,
  • der Verlust des Arbeitsplatzes,
  • eine schwere Erkrankung oder
  • eine Schwangerschaft.

Gut zu wissen:
Nicht versichert sind in den meisten Fällen psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen, schon vor Vertragsschluss bestehende Erkrankungen, die sich verschlechtern und wenn Sie die Reise aufgrund der Sorge vor Terrorismus, Krieg oder einer Pandemie stornieren möchten, aber keine offizielle Reisewarnung vorliegt.

Lohnt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung?

Sinnvoll ist die Absicherung, wenn Sie einen hochpreisigen Urlaub planen, der bei einem Storno ein großes Loch in Ihre Haushaltskasse reißen würde. Ebenso sollten Sie über den Abschluss nachdenken, wenn Kinder oder Senioren mitreisen oder das Risiko hoch ist, dass eine der Personen vor dem geplanten Urlaub erkrankt.

Reiseabbruchversicherung springt z.B. beim Unfall ein
Reiseabbruchversicherung: Sinnvoll bei einem Unfall im Urlaub - Symbolbild: © Valerii Apetroaiei - stock.adobe. com

Reiseabbruchversicherung

Der andere Fall: Sie sind schon im Urlaub, haben vielleicht schon einige Tage Sonne genossen und dann kommt etwas Unvorhergesehenes dazwischen, das Sie zum Abbruch Ihrer Reise zwingt. Ist das der Fall, haben Sie die Restzeit Ihres Urlaubs, die Sie nun nicht in Anspruch nehmen konnten, umsonst bezahlt. Damit genau das nicht passiert und Sie die nicht genutzte Urlaubszeit zumindest finanziell erstattet bekommen, gibt es die Reiseabbruchversicherung. Sie zahlt die Differenz, damit Sie die entgangenen Tage später nachholen können.

Wann zahlt die Reiseabbruchversicherung?

Wie die Reiserücktrittsversicherung leistet die Reiseabbruchversicherung immer dann, wenn etwas Unvorhersehbares passiert, das Ihnen das Fortsetzen Ihres wohlverdienten Urlaubs unmöglich macht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • Sie oder ein Familienmitglied einen Unfall hat oder schwer erkrankt,
  • Sie während Ihres Urlaubs von einer Kündigung überrascht werden,
  • ein enges Familienmitglied zu Hause verstirbt oder schwer erkrankt oder
  • es bei Ihnen zu Hause einen Brand oder einen Wasserschaden gab.
Die Reiseabbruchversicherung zahlt übrigens auch dann, wenn Sie zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung flugunfähig sind und länger im Hotel bleiben müssen als geplant. Sie erstattet allerdings nur die Mehrkosten für die Unterkunft und ggf. die Rückreise. Für die Krankheitskosten benötigen Sie eine separate Reisekrankenversicherung.

Ist der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung empfehlenswert?

Nicht per se. Wie bei der Reiserücktrittsversicherung macht ein Abschluss vor allem dann Sinn, wenn die Reisekosten sehr hoch sind oder Sie Risikopersonen wie kleine Kinder und ältere Menschen mit in den Urlaub nehmen, bei denen das Risiko für eine Erkrankung höher ist. Bei einigen Versicherern ist der Reiseabbruch schon in der Rücktrittsversicherung inkludiert oder lässt sich für wenige Euro zusätzlich hinzubuchen.

Reisegepäckversicherung

Sie starten vom BER mit dem Ferienflieger in den Süden. Am Urlaubsort angekommen gehen Sie gleich zur Gepäckausgabe und stellen voller Schreck fest, dass Ihr Koffer offenbar nicht mitgekommen ist oder dass sein Inhalt stark beschädigt wurde. Gegen den finanziellen Schaden können Sie sich mit einer Reisegepäckversicherung absichern.

Was zahlt die Reisegepäckversicherung?

Mit einer Police sind in der Regel nur Gegenstände des "alltäglichen Reisebedarfs" versichert. Dazu gehören beispielsweise Kleidung wie Hosen, T-Shirts, Jacken und Schuhe, kleinere Elektronikgeräte wie Ladegeräte und Kopfhörer sowie Reiseutensilien wie Taschen und Koffer. Auch Ihre amtlichen Ausweise (z.B. Reisepass) und Visa sind versichert. Bei Verlust erstattet der Versicherer die Kosten für die Wiederbeschaffung (z. B. Gebühren für Ämter). Kostspielige Elektronik wie zum Beispiel Laptops, Spiegelreflexkameras und Drohnen sowie Bargeld und Schmuck sind bei vielen Anbietern nicht oder nur bis zu einem gewissen Anteil versichert.

Wichtig:
Reisegepäckversicherungen erstatten Ihnen in der Regel nur den Zeitwert Ihres abhanden gekommenen oder beschädigten Gepäcks (Neuwert minus Alter und Verschleiß). Außerdem gibt es bei jedem Vertrag ein Deckungslimit (z. B. maximal 2.000 Euro).

Wann zahlt die Reisegepäckversicherung?

Die Reisegepäckversicherung springt ein, wenn Ihr Gepäck:

  • in der Obhut Ihres Reiseanbieters verloren geht oder beschädigt wird,
  • durch Feuer, Wasserschaden oder Unwetter beschädigt oder zerstört wird oder
  • zum Beispiel aus Ihrem Auto oder Ihrer Urlaubsunterkunft gestohlen wird.

Gut zu wissen:
Die Regeln der Versicherer sind streng. Beim Transport Ihres Gepäcks im eigenen Auto müssen Ihre Koffer und Taschen beispielsweise in einem nicht einsehbaren Kofferraum verstaut sein und dürfen auch nicht über Nacht im abgestellten Auto verbleiben. Außerdem müssen Sie den Verlust oder Diebstahl Ihres Gepäcks umgehend bei der Airline (durch einen PIR) oder bei der Polizei anzeigen und dokumentieren.

Ist der Abschluss einer Reisegepäckversicherung sinnvoll?

In der Regel nicht. Die Verbraucherzentrale schätzt die Versicherung sogar als überflüssig ein. Verliert nämlich die Fluggesellschaft Ihr Reisegepäck, kommt sie selbst für den Verlust auf. Wird Ihr Gepäck aus dem Hotel oder Ferienhaus gestohlen, zahlt in den meisten Fällen die Außenversicherung Ihrer Hausratversicherung. Vorausgesetzt, Ihr Hotelzimmer bzw. Ihr Ferienhaus war ordnungsgemäß verschlossen. Überlegen Sie deshalb besser zweimal, ob Sie wirklich einen zusätzlichen Schutz durch eine Reisegepäckversicherung benötigen.

Auslandskrankenversicherung

Werden Sie oder Ihre Kinder im Ausland krank oder verletzen sich bei einem Unfall, ist ärztliche Hilfe gefragt. Im Ausland kann das jedoch schnell teuer werden, insbesondere in Ländern wie den USA. Fünfstellige Summen für ein gebrochenes Bein oder eine Blinddarm-OP sind hier keine Seltenheit. Das Problem ist jedoch, dass die gesetzlichen Krankenkassen in solchen Fällen nur für einen Teil der Kosten aufkommen. Ohne zusätzlichen Schutz bleiben Sie auf der Differenz sitzen. Außerdem sind Sie an Kassenärzte und öffentliche Krankenhäuser gebunden und können nicht einfach so zum Privatarzt gehen. Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung schließen Sie diese noch immer oftmals unterschätzte Lücke und schützen sich vor teuren Überraschungen.

Was übernimmt die Auslandskrankenversicherung?

Das hängt wie bei allen anderen Reiseversicherungen vom gewählten Tarif ab. Die meisten übernehmen jedoch die Kosten für:

  • ambulante und stationäre Behandlungen inklusive Medikamente,
  • zahnärztliche Behandlungen (in der Regel nur zur Schmerzstillung),
  • Kosten für Rettungsdienste (z. B. bei einem Unfall in den Bergen) und
  • den medizinischen Rücktransport zur Weiterbehandlung nach Berlin.

Ist es wichtig, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen?

Auf jeden Fall, ohne den zusätzlichen Schutz sitzen Sie im Krankheitsfall nämlich schnell auf einem hohen Kostenberg. Für ein paar Euro können Sie dieses Risiko vermeiden.

Wo kann man in Berlin eine Reiseversicherung abschließen?
Reiseversicherung abschließen - Das sollten Sie beachten - Symbolbild: © AnnaStills - stock.adobe. com

Reiseversicherung abschließen: Darauf sollten Sie achten

Viele Reisende stellen leider erst im Schadensfall fest, dass ihre Reiseversicherung bestimmte Dinge gar nicht abdeckt und stehen dann voller Schreck vor dem finanziellen Schaden. Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir hier einige Tipps für Sie:

  • Halten Sie die Fristen ein und schließen Sie Versicherungen rund um Ihre Reise grundsätzlich immer direkt, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung ab und nicht erst, wenn sich ein mögliches Problem abzeichnet.
  • Nehmen Sie das Kleingedruckte genau unter die Lupe. Wer ist alles versichert (bei Familienverträgen)? In welchen Fällen leistet die Versicherung und wann nicht? Gibt es Ausschlüsse (z. B. chronische Erkrankungen bei Reiserücktritt oder bestimmte Gegenstände bei der Gepäckversicherung)?
  • Achten Sie darauf, wo und wie lange der Versicherungsschutz greift. Einige Policen haben eine Begrenzung, was die maximale Reisedauer anbelangt (oft 45 bis 60 Tage) und gelten zudem auch nicht in jedem Land.
  • Achten Sie darauf, nichts doppelt abzusichern. Reiseunfallversicherungen und -haftpflichtversicherungen sowie Ticketversicherungen sind solche Beispiele. Die versicherten Risiken sind meist schon über die private Unfall- und Haftpflichtversicherung bzw. eine Reiserücktrittsversicherung abgedeckt.
  • Vergleichen Sie die Reiseversicherungen verschiedener Anbieter miteinander. Oft gibt es hier große Unterschiede bei den Leistungen und den Kosten. Außerdem können Sie mit Familienversicherungen gegenüber Einzelversicherungen, dem Abschluss einer Jahres-Reiseschutzversicherung (ideal für Vielreisende) oder der Kombination aus einzelnen Versicherungsbausteinen sparen.
  • Wenn Sie sich auf den Urlaub vorbereiten, sollten Sie also gut überlegen, ob Sie eine Reiseversicherung benötigen.
Tipp der Verbraucherzentrale:
Verzichten Sie auf Selbstbeteiligungen. Die meisten Reiseversicherungen mit günstigen Tarifen verlangen, dass Sie sich im Schadensfall an den Kosten beteiligen. Ins Gewicht fällt das besonders beim Reiserücktritt. Bei einem Urlaub an der Ostsee kann das noch gut zu stemmen sein. Fliegen Sie jedoch mit der ganzen Familie auf die Malediven, kommt bei einer Selbstbeteiligung von 20 Prozent schnell eine stolze Summe zusammen. Investieren Sie lieber einige Euro mehr und verzichten Sie auf die Selbstbeteiligung.

Kreditkarte inklusive Reiseversicherung - lohnt sich das?

Viele Banken locken Kunden mit Kreditkarten, bei denen die Reiseversicherung inklusive Rücktritts-, Abbruch-, Gepäck- und Auslandskrankenversicherung schon inkludiert ist. Auf den ersten Blick ein attraktives Angebot. Schaut man jedoch in die Nutzungsbedingungen, entpuppen sich viele dieser Kombi-Angebote als problematisch. Ein Grund ist, dass die enthaltenen Policen oft nur einen begrenzten Basisschutz bieten und daher nicht mit den Leistungen einer separat abgeschlossenen Reiseversicherung mithalten können.

Darüber hinaus kann es passieren, dass die Versicherungen im Schadensfall gar nicht greifen, sich Inhaber einer solchen Kreditkarte also in falscher Sicherheit wiegen. Grund: Viele der Kombi-Versicherungen zahlen nur dann, wenn die Reise auch mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Ist das nicht der Fall, besteht auch kein Versicherungsschutz. Schauen Sie deshalb vor Abschluss eines solchen vermeintlich guten Angebots genau hin, vor allem ins Kleingedruckte und vergleichen Sie die Leistungen mit einem Einzelvertrag.

Weiterführende Informationen und Quellenangaben:

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