Wohnung renovieren

Text: O. K. / Letzte Aktualisierung: 07.10.2023

Wohnung renovieren
Wann und wie oft muss / sollte man seine Wohnung renovieren? - Beispielfoto: © JenkoAtaman - Adobe Stock

Wohnung renovieren: Wann, wie oft, wann nicht - alles Wissenswerte auf einen Blick

Das Renovieren von Mietwohnungen - sei es während der Mietdauer oder beim Auszug - ist ein häufiger Zündstoff zwischen Mietern und Vermietern. Wer ist für was verantwortlich? Was sind Schönheitsreparaturen und was nicht? Und wie oft muss überhaupt renoviert werden? Unklarheiten wie diese können schnell für dicke Luft sorgen. Um diese zu vermeiden, gehen wir in diesem Ratgeber auf die häufigsten Fragen rund um das Renovieren ein und liefern Ihnen klare Antworten. Darüber hinaus geben wir Ihnen praktische Tipps zum stressfreien Renovieren, und erklären Ihnen, worauf Sie beim Beauftragen eines externen Handwerkers achten müssen.

Wann bzw. wie oft muss ich meine Wohnung renovieren?

Spätestens wenn sich an Decken und Wänden Gebrauchsspuren zeigen oder man Lust auf einen Tapetenwechsel hat, stellt sich für Mieter die Frage: Wann bzw. wie oft muss ich eigentlich renovieren? Und muss ich überhaupt selbst zu Pinsel und Farbe greifen oder ist das die Aufgabe des Vermieters? Eine pauschale Antwort darauf lässt sich nicht geben, da es hier immer auf die Vereinbarungen im Mietvertrag ankommt. Meist überträgt der Vermieter darin die Pflicht zum Durchführen sogenannter Schönheitsreparaturen, wozu auch das Renovieren zählt, auf den Mieter.

Generell gilt: Renovieren müssen Sie, wenn der letzte Anstrich schon länger zurückliegt oder sich zum Beispiel deutliche Abnutzungserscheinungen an den Tapeten zeigen und das Erscheinungsbild der Wohnung somit nicht mehr dem bei Ihrem Einzug entspricht. Gibt der Vermieter für die Arbeiten feste Fristen vor, sind diese in der Regel nicht bindend. Es gibt jedoch einige grobe Werte, denen die Gerichte (inklusive des BGH) regelmäßig folgen:

  • Küche und Bad sollten etwa alle drei Jahre einen frischen Anstrich und bei Bedarf eine neue Tapete erhalten.
  • Wohn- und Schlafzimmer, Dielen, Flure und WC brauchen etwa alle fünf Jahre etwas Farbe und ggf. eine frische Tapete.
  • Übrige Nebenräume wie Abstellkammer oder Vorratsraum benötigen laut Rechtssprechung alle 7 Jahre einen neuen Anstrich.

Gut zu wissen:
Sie müssen nicht zwangsläufig in den genannten Fristen tapezieren. Eine neue Tapete ist nur dann nötig, wenn die alte Tapete deutlich Schäden aufweist oder aufgrund der dicken Farbschicht nicht mehr richtig an den Wänden hält.

Was muss ich während der Mietdauer in meiner Wohnung renovieren?

Als Mieter müssen Sie - sofern die Klauseln im Mietvertrag dazu wirksam sind - Schönheitsreparaturen durchführen. Dies sind Maßnahmen, die dem optischen Erhalt der von Ihnen gemieteten Wohnung dienen. Unter den Begriff fallen laut gängiger Rechtsprechung vor allem die folgenden Arbeiten:

  • Streichen und Tapezieren von Decken und Wänden
  • Streichen bzw. Lackieren von Heizkörpern inklusive der Heizrohre
  • Streichen bzw. Lackieren von Innen- & Außentüren sowie Fenstern
  • Ausbessern von kleineren Putzschäden mithilfe von Spachtelmasse
  • Austausch von vergilbten oder gerissenen Rollladengurten

Nicht zu den Schönheitsreparaturen zählen hingegen Arbeiten wie das

  • Abschleifen, Ausbessern oder Versiegeln von Parkettboden
  • der Austausch von Teppichboden oder Laminatboden
  • Das Streichen des Hausflurs oder von Gemeinschaftsräumen
  • das Renovieren des mitgemieteten Kellerraums

Generell gilt, dass Sie Schönheitsreparaturen - unabhängig von den oben genannten Fristen - nur dann durchführen müssen, wenn auch tatsächlich ein Bedarf dafür besteht. Unabhängig davon dürfen Sie natürlich renovieren, wann Sie möchten. Ist Ihnen also nach einem Tapetenwechsel, können Sie jederzeit loslegen und Ihre individuellen Wünsche umsetzen, damit Sie sich in Ihrem Zuhause wohlfühlen.

Muss ich meine Mietwohnung beim Auszug renovieren?

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen, müssen Sie diese frisch renoviert an Ihren Vermieter übergeben - so zumindest die gängige Annahme. Tatsächlich ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich. Die genauen Bedingungen dafür sind in Ihrem Mietvertrag festgelegt. Hier können spezielle Renovierungsklauseln verankert sein, die Ihnen bestimmte Arbeiten auferlegen. Doch Vorsicht: Nicht jede Renovierungsklausel ist rechtlich haltbar. So sind beispielsweise starre Fristen für Renovierungen, die keine Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung nehmen, oftmals unzulässig. Grund: Sie benachteiligen Mieter unangemessen.

Als starre Fristen gelten fest vorgegebene Zeiträume, wie zum Beispiel: "Küche, Bad und WC sind alle drei, die übrigen Räume alle fünf Jahre zu streichen." Zulässig sind hingegen Klauseln, die eine Renovierung "in den üblichen Zeitabständen" vorsehen oder durch Zusätze wie "in der Regel" oder "im Allgemeinen" aus den starren Fristen weiche Fristen machen. Da die Formulierungen der Klauseln und ihre Auslegung im Einzelfall variieren können, sollten Sie sich im Zweifel Rat bei einem Anwalt einholen.

Unabhängig von der Klausel besteht eine generelle Verpflichtung zur Renovierung beim Auszug dann, wenn Sie die Wohnung renoviert übernommen haben oder diese zumindest einen renovierten Eindruck machte. Ist dies der Fall, müssen Sie diesen Zustand bei Ihrem Auszug aus der Wohnung wiederherstellen. Gleiches gilt, wenn Sie vertraglich gültige Schönheitsreparaturen während Ihrer Mietzeit nicht oder nur teilweise durchgeführt haben. Auch diese müssen Sie bei Auszug nachholen.

Tipp:
Um sich vor überzogenen Renovierungsforderungen bei Auszug zu schützen und Streitigkeiten vorzubeugen, sollten Sie beim Einzug in eine neue Wohnung ein Übernahmeprotokoll anfertigen. Darin dokumentieren Sie bei einem Rundgang durch die Wohnung mit dem Vermieter den Zustand aller Räume inklusive Böden, Fenster, Sanitäranlagen, etc. und eventuell vorhandener Mängel. Halten Sie Letztere mit Fotos fest und lassen Sie das Übernahmeprotokoll am Ende von Ihrem Vermieter unterschreiben. Wichtig: Erstellen Sie am Ende eine Kopie und stellen Sie sicher, dass sowohl Sie als auch Ihr Vermieter eine Ausführung hat.

Farbe für die Wohnung auswählen
Wer selber renovieren möchte sollte das gut vorbereiten! Farbbedarf und Tapetenbedarf muss berechnet werden - Foto: © StockPhotoPro - Adobe Stock

Wohnung renovieren: 5 Tipps für Selbermacher

Ob beim Einzug, während der Mietdauer oder beim Auszug: Wenn Sie selbst den Pinsel in die Hand nehmen, um Ihrer Wohnung einen schicken Anstrich zu verleihen, können Sie oftmals viel Geld sparen. Natürlich vorausgesetzt, Sie verfügen über die handwerklichen Fähigkeiten, die nötige Zeit und das richtige Werkzeug. Ist das alles gegeben, steht dem Renovieren der Mietwohnung nichts mehr im Wege. Unsere 5 Tipps für Selbermacher helfen Ihnen dabei.

  1. Farbbedarf berechnen:
    Beim Renovieren ist es wichtig, die Kosten im Blick zu behalten und nur die Materialien zu kaufen, die Sie auch wirklich benötigen. Berechnen Sie deshalb den Bedarf an Farbe möglichst exakt, bevor Sie in den Baumarkt gehen. Messen Sie dazu zuerst die Wandfläche(n) aus. Indem Sie Höhe mal Breite rechnen, erhalten Sie die Quadratmeterzahl der Wand.
    Pro Quadratmeter benötigen Sie in der Regel etwa 150 bis 200 ml Farbe (je nach Deckkraft). Für eine Wand mit 20 m² kommen Sie also mit 3 bis 4 Litern Farbe aus. Gut zu wissen: Wenn Sie eine helle Farbe über eine dunkle streichen oder eine neue Raufasertapete streichen, kann es sein, dass Sie mehr als einen Anstrich benötigen. Planen Sie dies in Ihre Kalkulation mit ein.
    Hinweis: Die Baumärkte in Berlin bieten eine große Auswahl an Farben und Tapeten. Hier können Sie auch Farben mischen lassen!
  2. Tapetenbedarf berechnen:
    Möchten Sie einen Raum neu tapezieren, sollten Sie zunächst die Breite der Wände messen und die Werte zusammenzählen. Teilen Sie diesen Wert am Ende durch die Breite der neuen Tapete. Auf diese Weise erhalten Sie die Anzahl der erforderlichen Tapetenbahnen. Haben Sie zum Beispiel 15 Meter Wand und eine Raufasertapete mit einer Breite von 54 cm, benötigen Sie ca. 27 Bahnen. Messen Sie nun die Höhe des Raums und multiplizieren Sie diese mit der zuvor ermittelten Anzahl der Bahnen, um Ihren Gesamtbedarf an Tapete zu ermitteln und geben Sie ca. 5 % für Verschnitt hinzu. Wichtig: Wenn Sie eine Mustertapete haben, müssen Sie zusätzlich den Rapport (die Wiederholung des Musters) berücksichtigen.
    Und so finden Sie die richtige Wandtapete.
  3. Richtige Reihenfolge einhalten:
    Wenn Sie einen Raum komplett renovieren, sollten Sie sich von oben nach unten durcharbeiten. Beginnen Sie also immer mit dem Streichen/Tapezieren der Decke und arbeiten Sie sich anschließend zu den Wänden und ggf. zum Boden vor. So vermeiden Sie, dass Farbe oder Kleister auf die fertigen Wände oder den Boden tropfen.
  4. Geräte mieten statt kaufen:
    Ob Tapeziertisch, Kleistermaschine oder Leiter - nicht immer haben Sie die für die Renovierung benötigten Geräte zu Hause. Ein Kauf ist aber meist nicht erforderlich, denn viele Hilfsmittel können Sie preisgünstig im heimischen Baumarkt leihen. So sparen Sie viel Geld und müssen keinen Platz für die Lagerung der oft sperrigen Geräte opfern.
  5. (Falls nötig) Erlaubnis einholen:
    Bei Renovierungsarbeiten, die über Schönheitsreparaturen hinausgehen, sollten Sie sich vorab die (schriftliche!) Erlaubnis von Ihrem Vermieter einholen. Dazu gehören zum Beispiel Arbeiten wie das Durchbrechen von Wänden, das Anbohren der Fassade, das Verlegen von Fliesen in Bad und Küche oder das Einziehen von Zwischenwänden (auch in Leichtbauweise). Mit der Genehmigung ersparen Sie sich unnötigen Ärger und können außerdem die Übernahme der Kosten klären. Denn häufig beteiligen sich die Vermieter an den Renovierungskosten.

Gut zu wissen:
Wenn Sie Ihre Mietwohnung selbst renovieren, müssen Sie keine meisterhaften Ergebnisse abliefern. Laut Rechtsprechung reicht eine "fachgerecht in mittlerer Art und Güte" ausgeführte Arbeit aus.

Haben Sie keine Lust oder Zeit zu renovieren, können Sie einen Dienstleister damit beauftragen. Worauf Sie dabei achten müssen, lesen Sie im folgenden Abschnitt.

Wie einen Maler in Berlin finden?
So finden Sie einen guten Maler in Berlin: - Foto: © stokkete - Adobe Stock

Wohnung renovieren lassen: Wie finde ich einen geeigneten Dienstleister?

Renovierungsarbeiten wie Tapezieren, das Lackieren von Heizkörpern oder das Streichen von Decken und Wänden sind häufig zeitaufwendig und erfordern handwerkliches Geschick. Wenn Sie diese Arbeiten nicht selbst durchführen möchten oder können, haben Sie die Möglichkeit, einen Handwerker zu beauftragen. Bei der Auswahl eines geeigneten Dienstleisters sollten Sie jedoch einige Dinge beachten, damit Sie sowohl qualitativ hochwertige Arbeit als auch ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis erhalten.

3 Tipps für die Handwerkersuche:

  1. Angebote einholen und vergleichen:
    Holen Sie Angebote von mindestens drei verschiedenen Handwerkern ein. So erhalten Sie einen Überblick über die Preisspanne und Leistungen. Wichtig: Achten Sie darauf, dass die Angebote sämtliche Arbeiten und Materialkosten enthalten und einzeln aufschlüsseln.
    Gute Malerbetriebe in Berlin gibt es viele. Auch in Ihrem Stadtbezirk!
  2. Seriosität überprüfen:
    Wenn Sie noch keine Erfahrung mit dem Handwerker haben, können Sie ihn um die Nennung entsprechender Referenzen bitten (z. B. Bilder von früheren Arbeiten) oder online Bewertungen anderer Kunden lesen. Tipp: Nehmen Sie Handwerker in die engere Auswahl, mit denen Freunde oder Familie schon positive Erfahrungen gemacht haben.
  3. Auf Rechnung bestehen:
    Bei seriösen Dienstleistern erhalten Sie grundsätzlich eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, in der alle Materialien und Arbeitsstunden aufgeschlüsselt sind. Lassen Sie sich nicht auf Arbeiten ohne Rechnung ein, denn so haben Sie keine Handhabe, falls etwas nicht nach Ihren Wünschen läuft, und können die Aufwendungen später nicht steuermindernd einsetzen.

Neben diesen Punkten sollten Sie darauf achten, dass der Dienstleister klare Angaben zum Zeitplan macht und Ihnen feste Termine für die durchzuführenden Arbeiten nennt und diese auch einhält.

Gut zu wissen:
Wenn Sie einen Handwerker mit der Renovierung Ihrer Wohnung beauftragen, können Sie die reinen Arbeitskosten (nicht die Materialkosten) von der Steuer absetzen. So kann sich das Engagieren eines professionellen Handwerkers für Sie doppelt auszahlen. Ganz wichtig: Damit Sie Kosten geltend machen können, müssen Sie die Rechnung aufbewahren. Außerdem müssen Sie diese überweisen und nicht in bar bezahlen, da dies vom Finanzamt oft nicht anerkannt wird.

Weiterführende Informationen und Quellen:

Wohnen in Berlin

[ Zum Seitenanfang ]