Familienkasse Berlin

Redaktion: Tkni / Letzte Aktualisierung: 02.01.2025

Familienkasse Berlin
Wo finde ich die Familienkasse in Berlin? Foto © Picture-Factory

Standorte und Öffnungszeiten der Familienkasse in Berlin

Hier haben wir für Sie die Standorte, Telefonnummern und die Öffnungszeiten der Berliner Familienkassen zusammengetragen! Diese sind zum Beispiel zuständig für Kindergeld und den Kinderzuschlag.

Familienkasse Berlin Mitte

Charlottenstr. 87-90
10969 Berlin
Tel: 0800 4 5555 30
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Familienkasse in Berlin Mitte

Familienkasse Berlin Nord

Storkower Straße 120
10407 Berlin
Tel: 0800 4 5555 30
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Familienkasse Berlin Nord

Familienkasse Berlin Süd

Sonnenallee 282
12057 Berlin
Tel: 0800 4 5555 30
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Familienkasse Berlin Süd
Zuständigkeiten der Familienkassen:
Aktuell sind alle drei Familienkassen für ganz Berlin zuständig. Sie können also Anträge an allen drei Standorten abgeben, egal in welchem Bezirk Sie wohnen.
Übrigens heißt es offiziell Familienkasse Berlin-Brandenburg, da die entsprechenden Dienststellen zusammenarbeiten. Deshalb werden je nach Kapazitäten die Anträge auch mal an eine Dienststelle in Brandenburg weitergegeben.

Telefonische Beratung und Zuständigkeit der Familienkasse Berlin Brandenburg:

Zur Familienkasse Berlin-Brandenburg gehören mehrere Standorte. Innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Familienkasse können Sie sich mit Ihren persönlichen Anliegen grundsätzlich an jeden Standort wenden.

  • Darüber hinaus steht Ihnen die Service-Rufnummer der Familienkasse von Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 18 Uhr, kostenfrei zur Verfügung: 0800 4 5555 30. Halten Sie wenn möglich Ihre Kindergeldnummer bereit!
  • Auskünfte zu den Auszahlungsterminen erhalten Sie täglich von 00:00 Uhr - 24:00 Uhr unter der Servicenummer: 0800 4 5555 33 (Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei.)

Postanschrift:
Familienkasse Berlin-Brandenburg
14465 Potsdam

[ Sie können sich die Adressen und Öffnungszeiten der Berliner Familienkassen hier ausdrucken! - Ein pdf Dokument - ]

Familienkassen in Brandenburg

Im Land Brandenburg gibt es derzeit 4 Standorte für Familienkassen.

Familienkassen in Potsdam
Schlaatzweg 1
14473 Potsdam
Familienkasse in Cottbus
Thiemstr. 135
03048 Cottbus
Familienkasse in Neuruppin
Trenckmannstr. 15
16816 Neuruppin
Familienkasse in Frankfurt / Oder
Heinrich-von-Stephan-Str. 2
15230 Frankfurt/Oder

Welche Aufgaben hat die Familienkasse Berlin?

Die Familienkasse Berlin-Brandenburg berät in allen Fragen zum Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag.

Die jeweils ansässigen Familienkassen unterstützen Sie auch bei der Antragsstellung des Kinderzuschlages. Den Kinderzuschlag können Eltern zusätzlich zum Kindergeld beantragen, wenn ihr Einkommen ohne Kinder für ihren eigenen Unterhalt ausreichend wäre, mit Kind oder Kindern jedoch nicht genügt, um die Familie angemessen zu versorgen. Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Sie erhalten monatlich höchstens 292 Euro pro Kind. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält. Damit möchte die Bundesregierung Kinderarmut von jungen Menschen unter 25 Jahren vorbeugen.
Die Höhe des Ihnen eventuell zustehenden Kinderzuschlags können Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit Hilfe eines Kinderzugschlagrechners in Erfahrung bringen.

Antrag an die Kindergeldkassen in Berlin
Die Kindergeldkassen in Berlin beraten Sie gerne zum Thema Kindergeld! / Foto: © Denis Junker

Die Kindergeldkasse in Berlin

Alle Eltern, die einen Anspruch auf Kindergeld haben, können diesen ebenfalls bei der zuständigen Familienkasse einreichen.
Der Antrag auf Kindergeld muss immer schriftlich erfolgen. (Es gibt die Möglichkeit den Antrag online zu stellen.) Die Familienkasse bearbeitet die Anträge, erteilt Ihnen einen Bescheid und zahlt schließlich auch die gewährten Summen aus.
Kindergeld seit dem 1. Januar 2025

  • Für jedes Kind 255 Euro
Sie können Kindergeld auch rückwirkend beantragen. Die Frist zur rückwirkenden Zahlung von Kindergeld beträgt max. 6 Monate. Beantragen Sie Kindergeld also rechtzeitig und vermeiden Sie so finanzielle Nachteile.

Wem sind die Familienkassen in Berlin unterstellt?

Die Familienkassen in Berlin sind immer der Agentur für Arbeit unterstellt, befinden sich jedoch nicht immer am selben Ort. Suchen Sie für Ihren Wohnort die zuständige Familienkasse, so können Sie dies bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit, aus dem Telefonbuch oder per Internet auf der Homepage Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit erfahren. Telefonische Beratung erhalten Sie unter der bundesweit gültigen Rufnummer 0800 4 5555 30 der Agentur für Arbeit.
Eine persönliche Beratung ist natürlich jederzeit unter vorheriger Terminabsprache bei Ihrer zuständigen Familienkasse in Berlin möglich. Durch die Umstrukturierung vieler Gemeinden sind häufig Familienkassen zusammengelegt worden. Mitunter müssen Sie längere Anfahrtswege in Kauf nehmen. Erkundigen Sie sich am besten vorher nach den Öffnungszeiten der Familienkasse Berlin / Brandenburg, die können mitunter sehr unterschiedlich ausfallen.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hält im Internet umfangreiche Informationen zum Thema Kindergeld und Familienkasse bereit.
Unter: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder können Sie sich informieren! Auf der Webseite können Sie Merkblätter und Anträge für Kindergeld und den Kinderzuschlag herunterladen.
Auch auf der Webseite vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend https://www.bmfsfj.de/ finden Sie viele Informationen für Familien!

Aktuell:
Eigentlich sollte mit dem 01. Januar 2025 die Kindergrundsicherung eingeführt werden, um Familien finanziell besser zu unterstützen. Dafür sollte das Kindergeld, der Kinderzuschlag, der Kinder-Regelsatz nach SGB II und SGB XII sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes zusammengeführt werden. Es sollte dann einen Kinder Garantiebetrag plus einen Zusatzbetrag ausgezahlt werden. Aber nach dem Ende der Ampelkoalition zum Jahresende 2024 und anstehenden Neuwahlen im Februar 2025 ist erstmal nicht damit zu rechnen, dass der Gesetzesentwurf verabschiedet wird. Aber dennoch steigt das Kindergeld um 5 Euro. Sie bekommen nun also pro Kind 255 Euro im Monat.

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