Hartz IV in Berlin

Text: T. G. / Letzte Aktualisierung: 03.08.2023

Mann muss Hartz 4 beantragen
Wo kann man Hartz IV beantragen in Berlin? - Symbolbild: © kerkezz

Arbeitslosengeld II beantragen

Ganz Deutschland spricht von Arbeitslosengeld II, oder wie es im Volksmund heißt: Hartz IV. Doch wer bekommt es eigentlich? Wer hat einen Anspruch darauf? Was wird bei dem Antrag mitberücksichtigt und welche Folgen hat es, wenn man seinen Pflichten nicht nachkommt?

Und wo muss man Hartz 4 beantragen in Berlin?

Beantragen Sie Hartz IV bei den Berliner JobCentern.
Natürlich haben wir für Sie die Adressen der Jobcenter zusammengetragen:

Wie oft muss man Hartz IV beantragen?

In der Regel wird jährlich überprüft, ob Sie noch Anspruch auf Hartz IV haben. Sprechen Sie dazu den für Sie zuständigen Mitarbeiter in Ihrem Jobcenter an. Dort bekommen Sie auch Broschüren mit vielen Informationen rund um das Arbeitslosengeld II.
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Wer hat Anspruch auf Hartz IV?

Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben alle Inländer zwischen 15 und 65 Jahren, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Erwerbsfähig ist jeder, der jeden Tag mindestens drei Stunden arbeiten kann, es sei denn er ist krank oder behindert. Hilfebedürftig ist jemand grob gesagt dann, wenn er seinen Lebensunterhalt nicht mehr aus eigenen Kräften bestreiten kann. Das heißt zum einen, dass er ihn nicht mehr durch eine zumutbare Arbeit erreichen kann, und zum anderen dass ihm Eigentum und Vermögen nicht reichen. Außerdem darf er keine Hilfe von Angehörigen beziehen. Hilfebedürftig ist demzufolge ebenfalls jemand, der Arbeit hat, aber zu wenig um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Verdient dieser jemand beispielsweise 700 Brutto, so hat er sehr gute Chancen "aufstockendes" Arbeitslosengeld II zu erhalten. Er muss es nur beantragen.

Berechnung von Hartz IV

Bei Antragstellung wird das Einkommen, aber auch das Vermögen mitberücksichtigt. Lebt jemand beispielsweise mit einem reichen Partner zusammen in einer Bedarfgemeinschaft, so hat man wenig Aussicht auf Hartz IV- Bewilligung. Kann man jedoch darlegen bzw. beweisen, dass man mit dem WG- Partner nichts weiter zu tun hat, und der Haushalt getrennt ist, wird dessen Vermögen natürlich nicht mit bewertet. Beim Hartz IV- Antrag muss man wirklich alles offen legen. Zum einen sind das die Kontoauszüge der letzten drei Monate aber auch Sparbücher und Bausparverträge. Oder sonstiges Vermögen wie beispielsweise Häuser, manchmal auch solche, die mit Schulden belastet sind. Ein selbst bewohntes Hausgrundstück, ein angemessenes Kraftfahrzeug und ein angemessener Hausrat werden hingegen nicht zum Vermögen gezählt.

Urlaubsanspruch für ALG II - Empfänger?

"Ich hol mir jetzt Hartz IV und dann nichts wie weg für ein paar Monate in Urlaub!" So oder so ähnlich dachten vielleicht schon einige. Aber: zu früh gefreut. So einfach macht es uns Vater Staat dann auch wieder nicht. Es gibt nämlich keinen Urlaubsanspruch für ALG II - Empfänger. Im Jahr stehen lediglich insgesamt drei Wochen zum Verlassen des Wohnortes zur Verfügung. Dieses Verlassen muss immer beim zuständigen Fallmanager angemeldet werden. Sollte man dieser Pflicht nicht nachkommen führt das zum Wegfall oder zur Rückforderung von Arbeitslosengeld II. Gleiches gilt übrigens wenn man sich nicht nach dem Urlaub zurückmeldet.
Bitte beachten Sie: Alle Angaben sind ohne Gewähr!

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