Wo in Berlin einen Personalausweis beantragen?

Redaktion: K. K. / Letzte Aktualisierung: 15.01.2024

Personalausweis beantragen
Wo kann man einen Personalausweis beantragen in Berlin? Foto: © visivasnc

Personalausweis beantragen in Berlin

Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte über den Personalausweis. Außerdem erklären wir wo man einen Personalausweis in Berlin beantragen kann und welche Gebühren dafür zu zahlen sind.
Unser Tipp: Machen Sie über die Telefonnummer 115 oder online einen Termin mit Ihrem Bürgeramt!

Wo muss ich in Berlin einen neuen Personalausweis beantragen?

Einen neuen Personalausweis können Sie in den Berliner Bürgerämtern beantragen.
Dabei ist es egal in welchem Berliner Bürgeramt Sie Ihren neuen Personalausweis beantragen! Sie müssen nicht in ein Amt ihres Bezirkes gehen! Natürlich haben wir für Sie die Adressen der Bürgerämter zusammengetragen:

Die Gebühren für einen Personalausweis in Berlin:

Die Gebühren für einen Personalausweis in Berlin betragen für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres 37,00 Euro.
Die Gebühren für einen Personalausweis in Berlin für Personen unter 24 Jahren betragen 22,80 Euro.
(Zusätzlich 13,00 Euro wenn Berlin Ihr Zweit-Wohnsitz ist.)

Was brauche ich, um einen Personalausweis in Berlin zu beantragen?

  • bei Personen unter 16 Jahren ggf. die schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
  • Geburtsurkunde / Familienbuchseite
  • Die Vorlage der Geburtsurkunde bzw. der Familienbuchseite ist nur erforderlich, wenn bisher kein Personalausweis, Reisepass vorhanden ist bzw. wenn Abweichungen mit den Eintragungen im Melderegister festgestellt werden. 1 Lichtbild, seit 1.11.2010 nur biometrische Fotos
  • Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den neuen Personalausweis dürfen nur noch biometrietaugliche Fotos, wie in Reisepässen verwendet werden.
  • Hinweis: Gehört der/die Antragsteller/in einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, ist bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abzugeben. Personalausweis

Mit welcher Bearbeitungszeit muss ich rechnen?

Zur Zeit wird vom Land Berlin für einen neuen Personalausweis eine durchschnittliche Bearbeitungszei von etwa 3 bis 4 Wochen angegeben. Im Einzelfall kann die Herstellung des Personalausweises deutlich länger dauern.
Beachten Sie auch das es zur Zeit sehr schwer ist bei den Bürgerämtern einen Termin zu bekommen. Wir haben Wochen gebraucht um einen Termin beim Bürgeramt zu bekommen! Ein echtes Problem wenn man dringend einen neuen Personalausweis benötigt!
Schauen Sie doch mal wann Ihr Ausweis abläuft. Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Termin im Bürgeramt!

Der neue Personalausweis - Echter Fortschritt oder neues Sicherheitsrisiko?

Seit 1. November 2010 ist er zu haben, der neue Personalausweis in Form einer Scheckkarte. Er hat einige interessante Neuerungen zu bieten und soll sicherer sein als der alte Personalausweis, der ja bereits als eines der fälschungssichersten Dokumente gilt. Welchen zusätzlichen Nutzen hat man denn nun mit diesem neuen Ausweis und ist er durch die zusätzlichen Funktionen nicht anfälliger für Angriffe von Kriminellen? Hier finden Sie einige Informationen!
Einen neuen Personalausweis bekommen Sie bei den Bürgerämtern!

Was "kann" der neue Personalausweis?

Neuen Personalausweis in Berlin beantragen
Wo einen Personalausweis in Berlin beantragen?
Foto: © Thomas Melcher

Neben der üblichen Funktion als Identitätsnachweis und Reisedokument kann man mit dem neuen Personalausweis Dienste von Unternehmen oder Behörden im Internet oder an Automaten nutzen, ohne die bislang üblichen Passwörter, Zugangsdaten und Geheimnummern. Die Anbieter brauchen eine Berechtigung von der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate im Bundesverwaltungsamt, ansonsten können Dienste mit dem neuen Personalausweis nicht angeboten werden. Im Inneren der Karte befindet sich ein Computer-Chip, der die elektronischen Funktionen ermöglicht. Daneben kann man auf Wunsch 2 Fingerabdrücke auf dem Ausweis ablegen, um einen zusätzlichen Identitätsnachweis zu haben. Neu ist die eID-Funktion (electronic Identity), das "Sich-Online-Ausweisen". Man kann sich also ausweisen, ohne persönlich anwesend zu sein. Dabei kann der Nutzer der Dienstleistung selbst entscheiden, welche Daten er übermitteln möchte, z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum usw. Auch der Anbieter der Dienstleistung muss sich ausweisen, sodass man bei Onlinegeschäften eine zusätzliche Sicherheit bekommt, dass der Dienstleister auch derjenige ist, für den er sich ausgibt. Des Weiteren kann man die Unterschriftfunktion nutzen. Viele Dokumente, wie Anträge, Verträge o.ä. sind nur dann rechtsgültig, wenn sie unterzeichnet sind. Dies kann mittels elektronischer Unterschrift, der sog. elektronischen Signatur erfolgen, die die eigenhändige Unterschrift ersetzt und dieser gleichgestellt ist.

Nutzung der neuen Funktionen

Zur Nutzung des neuen Personalausweises im Internet benötigt man ein Kartenlesegerät und eine 6-stellige PIN. Die benötigte Software, die AusweisApp, kann man kostenlos im Internet downloaden. Bei den Kartenlesegeräten gibt es Basis-, Standard- und Komfort-Kartenleser. Für die Nutzung der eID-Funktion ist ein Basis-Kartenleser ausreichend, während für die Unterschriftfunktion ein Komfort-Kartenleser benötigt wird. Um die Unterschriftfunktion nutzen zu können, muss man außerdem noch ein Signaturzertifikat erwerben, das nicht von den Personalausweisbehörden, sondern von speziellen Dienstleistern, die nach dem Signaturgesetz zugelassen sind, angeboten wird. Solche Anbieter findet man unter der Bundesnetzagentur.

Gibt es ein Sicherheitsrisiko mit dem neuen Ausweis?

Bereits im Vorfeld wurde die Sicherheit des neuen Personalausweises auch in Berlin kontrovers diskutiert. Während die einen den hohen Sicherheitsstandard loben, der gegenüber dem bisherigen Personalausweis verbessert worden sein soll, kritisieren die anderen, dass Hacker bei der Nutzung im Internet Daten ausspähen und sich so bei Online-Händlern für den jeweiligen Nutzer ausgeben könnten. In der Schweiz, in der es einen Ausweis mit ähnlicher Technologie bereits seit längerem gibt, hat der Chaos Computer Club gezeigt, dass man mit Hilfe von Software, die man sich einfach aus dem Netz herunterladen kann, nicht nur die ID, sondern auch den Personalausweis nutzen kann. Bereits einen Tag nach dem Erscheinen des neuen Personalausweises in Deutschland wurde von der Piratenpartei Deutschland veröffentlicht, dass sich 2 Designfehler der Update-Routine auf der AusweisApp befinden, die dazu führen würden, dass fremde Software auf dem PC eingeschleust werden könnte. Allerdings wird dadurch nicht der Personalausweis angegriffen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat darauf sofort reagiert und prüft nun die Software. Bleibt zu hoffen, dass etwaige Fehler umgehend korrigiert werden.

Welche Schutzmaßnahmen sollten Berliner und Brandenburger Bürger treffen?

Neben den üblichen Sicherheitsvorkehrungen, wie Firewalls und Virenscanner, die ohnehin schon installiert sein sollten, wäre es ratsam, auf die Nutzung eines Basis-Kartenlesers zu verzichten und stattdessen einen Standard- oder Komfort-Kartenleser einzusetzen. Diese haben nämlich im Gegensatz zum Basisgerät ein eigenes Tastaturfeld zur Eingabe der PIN. Das verhindert, dass durch eingeschleuste Schadsoftware, sog. Keylogger, die Eingabe der PIN aufgezeichnet werden kann, was möglich ist, wenn die Eingabe über die Computertastatur erfolgt. So kann man dafür sorgen, dass sich das Sicherheitsrisiko, das der Chaos Computer Club in der Schweiz aufgezeigt hat, sich auf dem eigenen PC nicht verwirklichen kann. Ob sich noch andere Sicherheitslücken auftun, wird man wohl abwarten müssen.

Gültigkeit des Personalausweis:
bis 24 Jahre sechs Jahre Gültigkeit
ab 24 Jahre zehn Jahre Gültigkeit

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