Elterngeld in Berlin

Redaktion: K. K. / Letzte Aktualisierung: 16.01.2024

Elterngeld Berlin
Wo kann ich Elterngeld in Berlin beantragen? - Foto © VRD

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über das Elterngeld z.B. wo man es beantragt und wer es erhält. Außerdem erfahren wo die Elterngeldstellen in Berlin sind.

Wo beantragt man Elterngeld in Berlin?

Seit dem 1. Januar 2007 gilt das neue Elterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Es regelt u.a. den Ersatz des bisherigen Erziehungsgeldes durch das Elterngeld. Die Bundesregierung will dem finanziellen Einbruch der Familien nach der Geburt eines Kindes vorbeugen und Zeit schaffen, um die Neugeborenen in Ihrem ersten Lebensjahr ausreichend betreuen zu können. Durch das neue Elterngeld erhalten auch Väter einen Anreiz, häufiger als bisher einen Teil der Elternzeit zu übernehmen.

Wer erhält Elterngeld in Berlin?

Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, deren Kinder ab dem 01. Januar 2007 geboren wurden. Elterngeld kann immer nur ein Elternteil erhalten. Genau genommen wird das Elterngeld an denjenigen gezahlt, dessen Arbeit gerade ruht oder stark eingeschränkt ist, um das Kind zu betreuen. Elternteile können sich auch in der Anspruchszeit bei der Betreuung abwechseln.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Es beträgt 67 % des vor der Elternzeit erhaltenen reinen Nettoentgeldes für die Person, dessen Verdienst aufgrund der Betreuung des Babys wegfällt. (Das Einkommen im letzten Jahr darf höchstens 300 000 Euro beider Elternteile gemeinsam betragen.) Allerdings darf das Elterngeld höchstens 1800,- € und muss mindestens 300,- € pro Monat betragen. Für Geringverdiener mit einem monatlichen Nettoentgeld von weniger als 1000,- € wird der Betrag durch eine Ersatzrate auf bis zu 100 % erhöht. Haben Eltern mehrere Kinder, so wird für die unter dreijährigen Kinder ein weiterer Kinderzuschuss von 10 % zusätzlich zum Elterngeld gewährt, mindestens jedoch in Höhe von 75,- € monatlich. Bei Mehrlingsgeburten kommt für jedes weitere Kind der Mindestzuschuss hinzu. Dieser Anspruch erlischt mit dem vollendeten 3. Lebensjahr der Geschwisterkinder.

Um die Höhe Ihres Elterngeldes im Vorfeld zu berechnen, können Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen Elterngeldrechner nutzen, und so bereits vor der Antragsstellung die Höhe der monatlichen Zahlungen ermitteln.

Wie lang wird Elterngeld gezahlt?

Die Bundesregierung hat den Anspruch auf Elterngeld auf einen Zeitraum von maximal 14 Monaten beschränkt. In diesem Zeitraum dürfen sich die Eltern bei der Betreuung abwechseln. Dabei darf jedoch eine Person maximal 12 Monate Elterngeld erhalten. Eine Ausnahme macht der Staat bei Alleinerziehenden Eltern. Diese dürfen die vollen 14 Monate beanspruchen.

Wie beantrage ich Elterngeld?

Der Antrag auf Elterngeld muss immer schriftlich erfolgen. Er wird bei der zuständigen Elterngeldstelle des Bundeslandes gestellt, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Das können ganz unterschiedlich zum Beispiel Jugendämter oder Gemeinden oder ein Amt für Familien sein. Wer für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie. Der Antrag auf Elterngeld muss nicht unbedingt sofort nach der Geburt gestellt werden. Es empfiehlt sich aber, den Antrag umgehend einzureichen, denn Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend nach Antragsstellung im Anspruchszeitraum gezahlt.

Wo kann ich das Elterngeld in Berlin beantragen?

Bei den Elterngeldstellen in Berlin!
Das Elterngeld kann ab sofort bei den Elterngeldstellen der 12 Berliner Bezirksämter (beim Jugendamt) beantragt werden. Für den Antrag erforderlich sind eine Geburtsbescheinigung, Personalausweis, Einkommensnachweise, der Nachweis über das Mutterschaftsgeld sowie eine Bestätigung des Arbeitgebers über die wöchentliche Arbeitszeit.
Nicht-EU-Bürger benötigen zudem einen Aufenthaltsnachweis um bei der Elterngeldstelle Berlin einen Antrag auf Elterngeld zu stellen!
Bitte beachten Sie: Alle Angaben sind ohne Gewähr!

Infos zum Thema Elterngeld finden Sie auch auf der Webseite vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de

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