Kriminalgericht Moabit
Das Kriminalgericht Moabit ist das größte Strafgericht Europas. Hier sind 340 Richter und 360Staatsanwälte beschäftigt.
Das Kriminalgericht Moabit: Boxer, Bonzen und Betrüger
Schön wär's! "Am Jüngsten Gericht wird alles geschlicht't." Über diesen immer mal wieder gehörten Spruch können die 270 durch und durch überlasteten Richter und die nicht minder gestressten 350 Staatsanwälte im Kriminalgericht Moabit nur gallebitter lächeln - ganz zu schweigen von den rund 1300 Untersuchungshäftlingen, die im jenseitigen Teil dieses wilhelminischsten Berliner Bauwerkes über kurz, meist eher über lang auf die Prozesse warten müssen. Allein die Strafsachen häufen sich unablässig. Außerhalb der U-Haft-Zelle ist Zeit ein so knappes Gut, dass sich bei den Verfahrensbeteiligten vor und hinter den Richtertischen das Gefühl hält, Gejagte zu sein. Und wer nun als Verdächtigter dorthin überstellt wurde, muss schon ziemlich hart verpackt sein, um nicht von den niederdrückenden Ausmaßen des vor über 100 Jahren aus dunklem Sandstein errichteten neobarocken Gebäudes mit seinen beiden 60 Meter hohen Türmen zusätzlich depressiv beeindruckt zu werden. Der Risalit genannte, auf breiter Front mittig in die Turmstraße hineindrückende Gebäude-Vorsprung (Foto) will die judikative Power-Repräsentanz des kombinierten Aburteilungs- und Verwahrkomplexes mit 21 Gerichtssälen in 17 Treppenhäusern zusätzlich herausstellen.
Kriminalgericht Moabit
Angesichts der permanenten Überlastung, der die Beweisaufnehmer und Verteidiger, die Strafantragsteller, die Plädierenden und die abschließend Urteilenden im reisenden Strom der Verfahren ausgesetzt sind, kam über die Jahre eine schnell anwachsende Liste von Verurteilten bzw. Freigesprochenen zusammen, und selbst allein die "Prominentesten" unter ihnen sind nicht in einem Atemzug zu nennen. Auffällig, dass die beiden - nach landläufiger Meinung - berühmt-berüchtigtsten Beschuldigten, die sich hier je zu verantworten hatten, jeweils über Pass-Probleme stolperten. Das Kriminal-Gericht war noch kein Jahr alt, als der Tilsiter Schuhmacher Voigt, Wilhelm wegen "unerlaubten Tragens einer Uniform, Vergehens wider die öffentliche Ordnung, Freiheitsberaubung, Betruges und schwerer Urkundenfälschung" zu vier Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Nach eigener, etwas zweifelhafter Aussage sei es ihm nicht um die im Köpenicker Rathaus "beschlagnahmten" 3557,45 Reichsmark gegangen, sondern um einen Reisepass, mit dem er Preußen verlassen wollte. 86 Jahre später sollte in Moabit ein Prozess gegen den deutschen Politiker Honecker, Erich, und weitere Personen seines Dunstkreises beginnen. Zwar ging es hier um die Verantwortung für die Toten an der Mauer; Hintergrund war natürlich das ins Hunderttausendfache eskalierte Pass-Begehren und die widerständige Form, die dieses Verlangen inzwischen angenommen hatte. Statt nun in Richtung der mehrerer Grundrechte beraubt gewesenen Ostdeutschen einen Entschuldigungsversuch zu unternehmen, verlas der Angeschuldigte ein dreistes Statement, in dem er sein baldiges Ableben als Beweis für seine juristische Unerreichbarkeit ins Feld führte. Im Übrigen machte er die ostdeutsche Bevölkerung für das Zusammenbrechen der DDR verantwortlich. Noch nie in der Geschichte des europäischen Staatssozialismus des 20. Jahrhunderts hatte ein führender Funktionär so rücksichtslos die Verantwortung für das eigene Regierungshandeln abgelehnt.
Im Lichte einer solchen massiven Beschränktheit erscheint die Palette gerichtlicher Ladungsgründe des vergangenen Jahrhunderts - ausgenommen die Nazi-Jahre - fast als alltäglich. Denn nichts, was ein menschliches Hirn an Untaten erfinden und nichts, was einen Menschen durch das Handeln anderer benachteiligen kann, wurde in Moabit nicht schon verhandelt - gleich ob die Geladenen durch die Haupteingangstür in der Turmstraße oder über das separate Gangsystem für Untersuchungshäftlinge in die Verhandlungssäle gelangten. Es gibt nichts zwischen Betrügereien, Sexualdelikten und Mord und Totschlag, was hier nicht schon vor den Richter gekommen wäre. Zu den unrühmlichen Moabiter Verfahren vor Beginn der faschistischen Herrschaft zählt der Prozess 1919 gegen die Freikorpsoffiziere und einen Soldaten der Garde-Kavallerie-Schützen-Division in Sachen der Ermordung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg. Das Militärgericht erkannte auf geringe Strafen und Freisprüche. 1932 obsiegte der Weltbühnen-Herausgeber Carl von Ossietzky zum allgemeinen Erstaunen gegen die Reichswehr, die sich von dem Tucholsky-Satz "Soldaten sind Mörder" beleidigt gefühlt hatte. 1928 erging ein Freispruch für den wegen Blasphemie angeklagten Zeichner George Grosz. Der Maler, der gegen Militarismus und Krieg kämpfte, hatte auf einer Grafik den gekreuzigten Christus mit Gasmaske und Knobelbecher abgebildet. Zu den verurteilten Anklagebänklern gehören ferner der ehemalige Nazi-Richter Hans-Joachim Rehse wegen Mitwirkung an Todesurteilen des "Volksgerichtshofes", der frühere Rechtsanwalt Horst Mahler wegen Beteiligung an der Befreiung des Terroristen Andreas Baader, der Boxer Bubi Scholz wegen fahrlässiger Tötung der Ehefrau, der Stasi-Bonze Erich Mielke wegen zweifachem Mord, Arno Martin Franz "Dagobert" Funke wegen schwerer räuberische Erpressung und der Ex-DDR-Staatschef Egon Krenz wegen Totschlags. Die Moabiter Räumlichkeiten lernten kennen die Schauspieler Klaus Löwitsch (Gewaltanwendung) und Martin Semmelrogge (Verkehrsvergehen) sowie der Boxer Graciano Rocchigiani wegen nachhaltigem Faust-Gebrauch außerhalb des Box-Ringes.
Wie man zum Kriminalgericht Moabit kommt:
Vom Alexanderplatz mit der S-Bahn S7 in Richtung Potsdam bis Bahnhof Bellevue; der Fußweg zur Turmstraße 91 beträgt 900 Meter.
Aus der City-West ist das Gericht zu erreichen mit der U-Bahn U9 ab Bahnhof Kurfürstendamm bis Bahnhof Turmstraße; Länge des Fußweges: 800 Meter.
Text: -wn- / Stand: 19.04.2023 / Alle Angaben ohne Gewähr!
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