Wie sicher ist Berlin?

Text: H. J. (Diplom-Medienberaterin) / Letzte Aktualisierung: 28.08.2023

Polizei sorgt für Sicherheit in Berlin
Die Polizei sorgt für Ordnung und Sicherheit in Berlin - Foto: © Maurice Tricatelle - stock.adobe. com

In diesem Artikel gehen wir der Frage nach: Wie sicher ist Berlin. Dazu haben wir viele Informationen zu Ordnung und Sicherheit in Berlin zusammengestellt.

Ordnung und Sicherheit in Berlin

Der Innensenator Andreas Geisel (SPD) meinte zu Beginn des Jahres 2019, Berlin sei sicherer geworden. Seine Aussage bezog sich auf die polizeiliche Kriminalstatistik für 2018, nach der die Anzahl der Straftaten im Vergleich zu den Vorjahren gesunken ist. Allerdings erfasst die Statistik nur die tatsächlich gemeldeten Fälle und sagt wenig darüber aus, wie viele Diebstähle, Raube oder Kapitalverbrechen im Verborgenen geschehen. Viele Opfer erstatten keine Strafanzeige, sei es aus Unsicherheit oder aus Angst vor weiteren Repressalien. Betrachtet man die Kriminalität in Berlin laut Statistik allerdings im weltweiten Vergleich, scheint sie doch recht gering. Unter den fünfzig Städten mit der höchsten Mordrate zum Beispiel ist die deutsche Hauptstadt längst nicht zu finden. Innerhalb Deutschlands lag Berlin im Jahr 2021 mit 12.803 polizeilich registrierten Straftaten auf 100.000 Einwohner jedoch an erster Stelle. In München waren es nur 5144S traftaten. Die Aufklärungsquoteliegt in Berlin bei 43,9 Prozent. Bei den Polizeidienststellen in Berlin können Sie persönlich eine Anzeige erstatten.

Aktuell:
In der Silvesternacht 2022 / 2023 und in den ersten Wochen des jahres 2023 gab es in Berlin viele Angriffen auf Polizei und Rettungskräfte mit Pyrotechnik und Schreckschusswaffen. Viele Politiker ( und Bürger!) stellen die Sicherheit in Berlin in Frage! Es wird kritisiert das die Einsatzkräfte in Berlin keine politische Rückendeckung hätten.

Was meint die polizeiliche Kriminalstatistik zur Kriminalität in Berlin?

Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst nur Fälle, die hinsichtlich des Tatbestands, des Tatortes und der Tatzeit ausreichend konkretisiert sind. Die Bandbreite der Straftaten ist dabei sehr groß und beinhaltet unter anderem:

  • Straftaten gegen das Leben, wie Mord, Raubmord und Sexualmord
  • Totschlag und Tötung auf Verlangen sowie fahrlässige Tötung
  • Abbruch der Schwangerschaft mit oder ohne ärztliche Feststellung
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie Vergewaltigung, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Kindern und Jugendlichen
  • geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung
  • Straftaten in Zusammenhang mit Prostitution
  • Verbreitung pornografischer Schriften oder pornografischer Inhalte mittels Telemedien
  • Roheitsdelikte wie Raub, räuberische Erpressung, Körperverletzung
  • Menschenraub, Kinderhandel und Freiheitsberaubung
  • Nötigung, Stalking, Zwangsheirat, Geiselnahme
  • Ausbeutung der Arbeitskraft
  • Diebstahl und Trickdiebstahl
  • Wohnungseinbruch
  • Anlagebetrug, Geldkredit- und Krediterlangungsbetrug, Insolvenzstraftaten
  • Beförderungserschleichung, Zechbetrug
  • Leistungsbetrug, Versicherungsmissbrauch, Fälschung und Missbrauch von Ausweispapieren
  • Computer- und Internetbetrug
  • Haus- und Landfriedensbruch
  • Vortäuschen von Straftaten

Für das Jahr 2018 verzeichnet die Statistik 511.677 Fälle bei einer Gesamtbevölkerung von 3.723.914 Personen. Touristen und Pendler bleiben dabei allerdings unberücksichtigt, was zu einer gewissen Ungenauigkeit bei den Zahlen führt. Immerhin nimmt der Tourismus in Berlin kontinuierlich zu. Rund 13,5 Millionen Besucher soll Berlin laut Statistik 2018 gehabt haben. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Kriminalität in Berlin dagegen geringfügig abgenommen.

Kriminalitätsrückgänge bei folgenden Delikten:
  • Einbruch in Wohnungen und Wohnhäuser
  • Taschendiebstahl
  • Diebstahl aus oder an Kraftfahrzeugen
  • Diebstahl von Kraftfahrzeugen
  • Erschleichung von Beförderungsleistungen
  • Abrechnungsbetrug im Gesundheitsweisen
Gestiegen sind jedoch registrierte Fälle in folgenden Bereichen:
  • Waren- und Warenkreditbetrug
  • Delikte im Bereich der Drogenkriminalität
  • Einbrüche in Keller
  • Leistungsbetrug, beispielsweise bei Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II, auch als Hartz IV bekannt
  • Straftaten gegen das Aufenthalts- und Asylgesetz
  • Straftaten gegen das Freizügigkeitsgesetz der EU
  • Rohheitsdelikte, wie Raubtaten, Bedrohungen, Stalking, Nötigungen und Körperverletzungen

Bei Mord und Totschlag lagen die Zahlen mit 94 erfassten Fällen zwar um drei Fälle höher als 2017, aber wesentlich niedriger als 2009. Damals waren es 168 registrierte Fälle. Sexualstraftaten nach §§ 177, 178 StGB, und zwar sexuelle Übergriffe und Nötigungen sowie Vergewaltigungen, sollen sich gegenüber dem Vorjahr um 28 Fälle verringert haben. Ein deutlicher Anstieg ist im Bereich der Internetkriminalität zu sehen. Während im Jahr 2009 knapp über 23.600 Fälle erfasst wurden, waren es 2017 rund 26.780 und 2018 bereits 30.783 Fälle.

Belastungen des Zusammenlebens in der der Stadt durch Ordnungswidrigkeiten

Nicht jedes Vergehen ist gleich eine Straftat. Trotzdem können das friedliche Zusammenleben und die Sicherheit in einer Stadt durch bestimmte Verhaltensweisen massiv beeinträchtigt werden. Natürlich muss jeder Einwohner einer Großstadt auch ein gewisses Toleranzverhalten beweisen, denn Lärm durch spielende Kinder, Verkehrslärm oder Geräusche durch Baustellen lassen sich nicht immer vermeiden. Es gibt aber auch Gesetzesverletzungen, die als Ordnungswidrigkeiten bewertet werden und mit Bußgeldern bestraft werden können. Leider gibt es immer wieder Bürger, die dies nicht zu wissen scheinen oder bewusst umgehen. Häufige Ordnungswidrigkeiten in Berlin sind:

  • Parken auf Geh- oder Radwegen
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen beim Führen von Fahrzeugen
  • Fahren eines KFZ oder Fahrrads unter Alkoholeinfluss
  • Handy am Steuer
  • Überschreiten der Parkdauer
  • Halten in zweiter Reihe oder vor beziehungsweise in einer Zufahrt der Feuerwehr
  • Fahrradfahren ohne Licht
  • Nichtbenutzen eines beschilderten Fahrradwegs mit dem Fahrrad
  • Befahren von Bereichen mit dem Fahrrad, die dafür gesperrt sind
  • Befahren eines nicht freigegebenen Gehwegs mit dem Fahrrad
  • Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, das Gaststättengesetz oder die Berliner Ladenöffnungszeiten
  • Verstoß gegen bestehende Rauchverbote
  • Verstöße gegen das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin, zum Beispiel durch Stören der Nacht-, Sonn- und Feiertagsruhe durch Lärm, sofern dieser nicht von Kindern ausgeht
  • Verstöße beim Halten und Führen von Hunden, zum Beispiel mangelnde Aufsicht laut der Kampfhundeverordnung
  • Hinterlassen von Abfall oder Sperrmüll auf Straßen oder in Parks

Auch wenn die genannten und viele andere Ordnungswidrigkeiten nicht strafrechtlich verfolgt werden, können die dafür erhobenen Geldstrafen ziemlich wehtun. Der im Herbst 2019 beschlossene Bußgeldkatalog für Umweltschutz des Berliner Senats sieht zum Beispiel für das Abstellen von Sperrmüll auf öffentlichem Straßenland Bußgelder zwischen 150 bis 500 Euro vor. Handelt es sich um Monitore, Fernseher, Kühlgeräte oder Leuchtstoffröhren können sogar bis zu 10.000 Euro fällig werden. Bis zu 120 Euro soll eine weggeworfene Zigarettenkippe kosten und für Hundekot auf dem Gehweg wird die private Kasse mit bis zu 300 Euro belastet. Da scheint das Hinterlassen von Taschentüchern oder Zigarettenschachteln mit Bußgeldern zwischen 30 bis 80 Euro fast noch ein Schnäppchen zu sein. Leider gilt auch bei den Ordnungswidrigkeiten "Wo kein Kläger, da kein Richter." Viele Vergehen bleiben daher ungeahndet, weil der Verursacher nachträglich nicht mehr zu ermitteln ist. Hier liegt es nicht zuletzt an den Berlinern und den Gästen der Stadt, ihr eigenes Verhalten zu überprüfen und sich so zu benehmen, dass andere Personen, Tiere und die Umwelt nicht gefährdet werden.
Übrigens können Sie Ordnungswidrigkeiten an die Berliner Ordnungsämter melden. Das geht telefonisch, persönlich, über die Webseite oder auch über die Ordnungsamt App.

Ein Kriminalitätsschwerpunkt in Berlin: Alexanderplatz
Der Alexanderplatz ist einer der Kriminalitätsschwerpunkte in Berlin - Foto: © pure-life-pictures - stock.adobe. com

Gibt es in Berlin spezielle Orte mit besonders viel Kriminalität?

Während Orte mit auffällig viel Kriminalität innerhalb Berlins in der Vergangenheit durch die Polizei aus taktischen Gründen nicht benannt wurden, hat der Senat vor einiger Zeit beschlossen, Bürgerinnen und Bürger hier nicht weiter im Unklaren zu lassen. Im Amtsdeutsch wird von einem kbO (kriminalitätsbelasteten Ort) gesprochen. An einem als solchem eingestuften Ort haben Polizeibeamte besondere Befugnisse, angefangen von der Identitätsfeststellung durch Ausweiskontrollen bis zu Durchsuchungen von Personen oder Sachen. Die Einstufung erfolgt aufgrund der aktuellen Kriminalitätslage durch die örtlich zuständigen Polizeidirektionen, das bedeutet, dass sich die Orte im Lauf der Zeit durchaus ändern können.

Um als kbO zu gelten, müssen an einem Ort häufig Straftaten von hohem Gewicht begangen werden, wie zum Beispiel:

  • gefährliche Körperverletzungen
  • gewerbsmäßige Taschendiebstähle und Raubtaten
  • Brandstiftungen
  • Drogenhandel

Derzeit gelten als kriminalitätsbelastete Orte insbesondere:

  • Görlitzer Park aufgrund von Drogenkriminalität
  • Bereiche der Rigaer Straße aufgrund von Angriffen auf Polizeibeamte, Sachbeschädigungen und Brandstiftungen
  • Alexanderplatz wegen rohen Gewaltdelikten durch Einzelpersonen und Gruppen

Weiterhin werden die Gegend um das Kottbuser Tor, um den Hermannplatz, Teile der Hermannstraße und die Warschauer Brücke als kriminalitätsbelastete Orte benannt. Insgesamt muss man allerdings feststellen, dass in Bezug auf die Größe Berlins nur ein sehr geringer Teil der Stadt als kriminalitätsbelastet betrachtet wird. In dem durch die Berliner Polizei im Internet publizierten Kriminalitätsatlas lassen sich für 2018 auf 100.000 Einwohner die meisten Straftaten hier feststellen:

Kriminalität-Hotsports 2021 in Berlin z.B.:
  • Alexanderplatz
  • Bahnhof Neukölln
  • Kottbusser Tor
  • Hermannplatz
GeringeFallzahl hingegen hier:
  • Forst Grunewald
  • Schmöckwitz, Karolinenhof und Rauchfangswerder
  • Müggelheim
  • Malchow, Wartenberg und Falkenberg

Wie sieht die Kriminalitätsbelastung in den Berliner Parks aus?

Einige Berliner Parks haben sich leider über die Stadtgrenzen hinaus durch die Anzahl der dort begangenen Straftaten einen fragwürdigen Ruf erworben. Die Polizei muss hierhin zum Beispiel häufig wegen Drogendelikten, sexueller Belästigung, Diebstählen und Raub oder sogar wegen Kapitalverbrechen ausrücken. Auf Anfragen des FDP-Abgeordneten Marcel Luthe im November 2019 gab der Berliner Senat kurze Zeit später bekannt, welche Parks in den Jahren 2018 und 2019 als Hotspot galten. Laut eines Artikels im Tagesspiegel vom Dezember 2019 geschahen die meisten Straftaten in den folgenden Parks und Grünanlagen:

Viele Straftaten gab es in diesen Parks:
Hingegen blieb die Anzahl der Straftaten in diesen Parks vergleichsweise überschaubar:

Kriminalität in den öffentlichen Verkehrsmitteln

Ein wichtiges Thema dürfte für Berliner und Touristen die Sicherheit in den öffentlichen Verkehrsmitteln sein. Nach Aussagen des Innensenators Andreas Geisel soll die Kriminalität hier in den letzten Jahren im Vergleich zur steigenden Anzahl der Fahrgäste deutlich zurückgegangen sein. Als Ursache hierfür statuiert er, dass auf Bahnhöfen, in Bahnen und in Bussen zunehmend Wachleute der BVB sowie Sicherheitskräfte der Berliner Polizei und der Bundespolizei eingesetzt werden. Außerdem soll sich die Situation durch die Videoüberwachung verbessert haben. Die Anzahl der Straftaten im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel ist aber auch deshalb gesunken, weil die BVG 2018 weit weniger Anzeigen gegen Schwarzfahrer gestellt hat als in den Jahren davor, obwohl sich die Zahl der Fahrgäste ohne gültiges Ticket nicht verringert haben soll. Einen Grund, sich zurückzulehnen, gibt es daher noch längst nicht, denn neben dem Schwarzfahren spielen in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Bahnhöfen auch Straftaten wie sexuelle Belästigung, Raub, Diebstähle, Körperverletzung und Drogenkriminalität eine Rolle. Die statistische Ziffer der Straffälle im öffentlichen Nahverkehr kann sich in den nächsten Jahren sogar noch drastischer verringern, da die Straffreiheit beim Schwarzfahren diskutiert wird.

Derzeit gibt es einige U-Bahnlinien und U-Bahnhöfe, die zunehmend wegen Drogenkriminalität, aber auch anderer Delikte, im Fokus stehen.

Zum Beispiel diese U-Bahnhöfe sind betroffen:

  • U-Bahnhof Hermannplatz
  • U-Bahnhof Schönleinstraße
  • U-Bahnhof Weinmeisterstraße
  • U-Bahnhof Eisenacher Straße
  • U-Bahnhof Hallesches Tor
  • U-Bahnhof Kottbuser Tor
  • U-Bahnhof Alexanderplatz

Tatsächliche und gefühlte Kriminalität - Was kann die Stadt für die Sicherheit der Bürger tun?

Meldungen in den Medien und in den sozialen Netzwerken beispielsweise zur Clan-Kriminalität, Einbrüchen, Schlägereien mit Todesfolgen und Morden tragen erheblich dazu bei, dass sich einige Menschen in der Stadt zunehmend unsicher fühlen. Schaut man sich die Statistiken an, gibt es zwar keinen Grund unachtsam zu sein, aber eine übertriebene Angst ist auch nicht nötig. Trotzdem liegt es in großem Maße an der Politik, nicht nur die Sicherheit in der Stadt zu erhöhen, sondern auch Ängste und Bedenken der Einwohner ernst zu nehmen und mit tiefgreifenden Maßnahmen zu verringern. Dazu gehört eine sichtbare Erhöhung der Polizeipräsenz besonders an den Kriminalitätsschwerpunkten, zum Beispiel durch regelmäßige Streifen. Das ist jedoch nur dann möglich, wenn es genügend Polizisten gibt und diese mit moderner Technik ausgestattet sind.

Wie sieht es mit dem Einsatz von Videokameras und der biometrischen Gesichtserkennung aus?

Die umfängliche Überwachung von Hotspots durch Videokameras kann zwar ein subjektives Sicherheitsgefühl vermitteln, steht aber auch in der Kritik von Datenschützern und Bürgern. Immerhin erfassen die Kameras nicht nur Straftaten, sondern auch das Verhalten unbescholtener Passanten. Im März 2019 gab es Videokameras an 19 Berliner S-Bahnhöfen zur Überwachung der Bahnsteige. Ein Pilotprojekt zum Erfassung menschlichen Verhaltens und kritischer Situationen wurde 2017 mit rund 80 Kameras am Bahnhof Südkreuz gestartet.

Eine entsprechende Analysesoftware soll zum Beispiel folgende Situationen erkennen:

  • Ansammlungen vor Fahrtreppen
  • liegende oder gestürzte Personen
  • abgestellte Gegenstände
  • Betreten durch Personen von Bereichen, die eigentlich durch die Öffentlichkeit nicht zugänglich sein sollen

Außerdem soll durch die Software eine Zählung von Personen in bestimmten Bereichen möglich sein. Eine biometrische Gesichtserkennung sollte nicht erfolgen und wurde nach aktuellen Berichten durch den Bundesinnenminister Horst Seehofer im Januar 2020 zunächst auch insgesamt für Deutschland ausgeschlossen. Ob es dabei bleibt, kann derzeit nicht vorausgesagt werden. Immerhin hat die Firma Clearview AI aus den USA kürzlich eine Datenbanksoftware vorgestellt, die durch die Erfassung frei zugänglichen Bildmaterials aus dem Internet der Gesichtserkennung dienen soll. Der Bundesbeauftrage für Datenschutz, Ulrich Kelber, warnt hingegen vor einem starken Eingriff in die Grundrechte durch die biometrische Gesichtserfassung und fordert das Untersagen im öffentlichen Raum in ganz Europa.

Sicherheit bei Großveranstaltungen - Die Situation nach dem terroristischen Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz

Der Terroranschlag am 19. Dezember 2016 auf dem Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz durch Anis Amri, der einen Sattelzug in die Menschenmenge steuerte, erschütterte nicht nur die Berliner empfindlich. Zwölf Menschen starben, 55 weitere wurden verletzt und noch immer leiden viele Opfer unter körperlichen und seelischen Folgen. Die Trauer hält bis heute an. Das schreckliche Ereignis führte aber auch zu neuen Diskussionen rund um die öffentliche Sicherheit. Seit dem Anschlag werden nicht nur in Berlin Weihnachtsmärkte in jedem Jahr durch spezielle bauliche Maßnahmen abgesichert. Rund um den Breitscheidplatz zum Beispiel stehen seitdem breite Poller und die Polizei hat ihre Sicherheitskonzepte überarbeitet. Die, zugegebenermaßen nicht wirklich ansehnlichen Poller, sorgen für Diskussionen bei Politikern und bei der Bevölkerung. Ende 2019 wurde bekannt, dass der Senat ein neues Sicherheitskonzept nicht nur für den Weihnachtsmarkt, sondern auch für die rund 40.000 Veranstaltungen und circa 5.000 Demonstrationen entwickelt, die jährlich in Berlin stattfinden. Es ist sogar ein neues Gesetz geplant, das den Arbeitstitel Veranstaltungssicherheitsgesetz trägt.

So schützen Sie sich, ihre Familie und ihr Eigentum vor Straftaten

Straftaten gibt es vermutlich, so lange es Menschen gibt und niemand kann behaupten, dass er gänzlich davor gefeit ist, selbst einmal zum Opfer zu werden. Gegen viele Risiken kann man sich dennoch durch etwas Vorsicht und überlegtes Verhalten schützen.

Nicht wegsehen!

Es kann jedem passieren, zum Opfer einer Gewalttat zu werden. Selbst wer bestimmte Plätze meidet, niemals nachts unterwegs ist und aggressiven Mitmenschen aus dem Weg geht, kann an einen Zeitgenossen geraten, der Übles im Sinn führt. Wer Zeuge einer Gewalttat wird, sollte daher nicht wegsehen. Zwar rät die Polizei davon ab, selbst aktiv zu werden und sich damit in Gefahr zu bringen, aber es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, zu helfen. Die BVG beispielsweise hat sechs Regeln für die Hilfe im Ernstfall in öffentlichen Verkehrsmitteln aufgestellt, die sicher auch anderswo hilfreich sind:

  • Helfen: Unterstützung und Hilfe, ohne sich selbst zu gefährden
  • Fordern: Menschen in der Nähe zur Mithilfe auffordern
  • Einprägen: Merkmale des Täters merken, um später eine eindeutige Zeugenaussage machen zu können
  • Anrufen: Wahl des Polizeinotrufs 110
  • Kümmern: dem Opfer zur Seite stehen
  • Bleiben: nach der Tat oder der versuchten Tat als Zeuge zur Verfügung stehen, damit der Täter nicht ohne Strafe davonkommt

Schutz vor Taschendieben

Taschendiebe sind vor allem an Orten unterwegs, an denen regelmäßig sehr viele Menschen zusammenkommen, wie zum Beispiel auf größeren Veranstaltungen wie Volksfesten, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in den großen Einkaufszentren in Berlin. Häufig beobachten sie ihr potenzielles Opfer vor der Tat und warten eine günstige Gelegenheit ab, um es beispielsweise durch Ablenkung oder Rempelei zu bestehlen. Prinzipiell haben es Taschendiebe auf Wertsachen und Geld abgesehen. Deshalb sollten Geldbörsen und Dokumente immer so aufbewahrt werden, dass der Zugriff darauf durch Fremde nicht möglich ist. Die Hosentaschen oder die Außenentaschen von Jacken, Rucksäcken oder Handtaschen sind meistens kein guter Platz. Besser sind Innentaschen, die nicht ohne weiteres durch Langfinger erreichbar sind. Reisegepäck, Sporttaschen und Aktenkoffer sollten nach Möglichkeit nie aus den Augen gelassen werden. Im Gedränge kann es ansonsten zu schnell geschehen, dass sie durch Diebe davongetragen werden.

Schutz vor Einbrüchen

Es heißt, dass trainierte Einbrecher innerhalb kurzer Zeit jede verschlossene Tür öffnen können. Daher sollte man es ihnen so schwer wie möglich machen und Türen sowie Fenster mit hochwertigen Schlössern sichern. Wer in den Urlaub fährt, teilt das gern seinen Freunden und Bekannten in den sozialen Netzwerken mit. Doch Vorsicht! Eventuell lesen fremde Menschen mit, die die Gelegenheit für einen Raubzug nutzen. Schutz vor Einbrüchen können Bewegungsmelder, Alarmsysteme oder eine Videoüberwachung bieten. Mit der modernen Smart-Technologie kann dann unterwegs über das Smartphone gecheckt werden, ob zu Hause alles in Ordnung ist. Gold wert sind zudem aufmerksame Nachbarn, die bei Abwesenheit ein Auge auf Haus oder Wohnung haben. In der Beratungsstelle Einbruchschutz am Platz der Luftbrücke kann man sich zweimal pro Woche kostenlos zu dem Thema beraten lassen.
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Quellenangaben bzw. weiterführende Informationen:

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