Staatsangehörigkeitsbehörde Treptow-Köpenick

Redaktion: K. K. / Letzte Aktualisierung: 15.01.2024

Antrag auf Einbürgerung stellen in der Staatsangehörigkeitsbehörde Treptow-Köpenick
Einbürgerungen beantragen in der Staatsangehörigkeitsbehörde Treptow-Köpenick - Symbolbild: © Stockfotos-MG - stock.adobe. com

Die Staatsangehörigkeitsbehörde in Berlin Treptow-Köpenick

++ Hinweis: Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist geschlossen. Die Aufgabe übernimmt seit dem 01.01.2024 das Landesamt für Einwanderung (Sellerstr. 16, 13353 Berlin). ++

Die Staatsangehörigkeitsbehörde Berlin Treptow ist für alle Berliner zuständig, die in den Ortsteilen Alt-Treptow, Plänterwald, Baumschulenweg, Johannisthal, Niederschöneweide, Altglienicke, Adlershof, Bohnsdorf, Oberschöneweide, Köpenick, Friedrichshagen, Rahnsdorf, Grünau, Müggelheim, Schmöckwitz wohnen. Die Behörde ist zuständig für Einbürgerungsverfahren und die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen.

Die wichtigsten Informationen

Staatsangehörigkeitsbehörde
Treptow-Köpenick

Alt-Köpenick 21
12555 Berlin
Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: 030/ 90297 - 2468
Wie komme ich zur Staatsangehörigkeitsbehörde Treptow-Köpenick?
S-Bahn: S3 bis Köpenick oder S47 bis Spindlersfeld
Bus: 164, bis Freiheit oder Rathaus Köpenick
Tram: 27, 60, 61, 62, 67, 68 bis Freiheit oder Rathaus Köpenick

Öffnungszeiten der Staatsangehörigkeitsbehörde Treptow-Köpenick

Dienstag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin!

Einbürgerungen und mehr in der Staatsangehörigkeitsbehörde Treptow-Köpenick

Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist u.a. zuständig für die Einbürgerungen im Bezirk. Da dieses Verfahren recht komplex ist, ist es notwendig eine Erstberatung durchzuführen. Dabei erklären die Mitarbeiter Ihnen unter welchen Voraussetzungen Sie den Antrag stellen können. Desweiteren erfahren Sie welche Unterlagen dafür nötig sind und welche Gebühren auf Sie zukommen. Außerdem können Sie hier auch einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Auch dafür ist eine Erstberatung notwendig bei der Sie ebenfalls über die Voraussetzungen aufgeklärt werden und erfahren welche Unterlagen benötigt werden. Auch für diesen Antrag werden Gebühren fällig.
Alle Angaben ohne Gewähr!

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