Finanzamt für Körperschaften III in Berlin
Redaktion: K. K. / Letzte Aktualisierung: 24.02.2023

Finanzamt für Körperschaften III in Tempelhof
Das Finanzamt für Körperschaften III finden Sie im Ortsteil Tempelhof (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) in der Volkmarstr. 13. Es ist u.a. zuständig für die Besteuerung von Kapitalgesellschaften in den Bezirken bzw. Ortsteilen Neukölln, Schöneberg, Spandau, Steglitz, Tempelhof, Zehlendorf.
Sie erreichen das Finanzamt mit der U-Bahn bis U-Bahnhof Ullsteinstraße. Mit dem Auto erreichen Sie das Amt z.B. über die B96.
Die wichtigsten Informationen
Adresse:
Finanzamt für Körperschaften III
Volkmarstr. 13
12099 Berlin
Tel: 030/ 9024 31-0
Fax: 030/ 9024 31-900
Öffnungszeiten des Finanzamt für Körperschaften III in Berlin:
Montag, Freitag 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Donnerstag 11:00 Uhr - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Zuständigkeiten des Finanzamt für Körperschaften III:
Für Neukölln, Schöneberg, Spandau, Steglitz, Tempelhof, Zehlendorf:
- Besteuerung von Kapitalgesellschaften
- Anordnung und Durchführung von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
- Anordnung und Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen
Für ganz Berlin:
- Besteuerung der Konzerne der Branchen: Landverkehr, Rohrfernleitungstransport, Fahrzeugbau, Verlage, Ton-, Bild- und Datenträger, Film, Fernsehen, Radio, Musik, Rechts- und Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung (Soweit diese in den Finanzämtern für Körperschaften geführt werden.)
- Besteuerung ausländischer Rechtsformen, die unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind, beschränkter Steuerpflichtiger, von Genossenschaften, der Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts